Schleswig-Holstein & Hamburg
Automaten gesprengt: 25-Jähriger muss vier Jahre in Haft
Automaten gesprengt: 25-Jähriger muss vier Jahre in Haft
Automaten gesprengt: 25-Jähriger muss vier Jahre in Haft
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Für die Sprengung von drei Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn, jeweils in Tateinheit mit Diebstahl und Sachbeschädigung, muss ein 25-Jähriger vier Jahre in Haft. Das Kieler Landgericht ordnete mit seinem Urteil am Donnerstag nach Angaben des Gerichtssprechers auch die Einziehung von etwa 12 000 Euro an. Das entspreche der bei diesen Taten erzielten Beute - bei einem Sachschaden von rund 60 000 Euro. Das Urteil (Az.: 10 KLs 592 Js 52946/20) ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anklage zufolge sprengte der Mann zwischen Juni und Oktober 2020 fünf Fahrkartenautomaten. Drei Fälle gestand er im Zuge einer Verständigung mit der 10. großen Strafkammer und der Staatsanwaltschaft. Die übrigen Fälle wurden eingestellt. Für ein Geständnis war dem jungen Mann ein Strafrahmen von dreieinhalb Jahren bis vier Jahren und drei Monaten zugesichert worden.