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Bewährungsstrafe für Mordversuch mit Cuttermesser

Bewährungsstrafe für Mordversuch mit Cuttermesser

Bewährungsstrafe für Mordversuch mit Cuttermesser

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Das Landgericht Hamburg hat einen 40-Jährigen wegen versuchten Mordes mit einem Cuttermesser zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

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Ein Mann greift einen anderen mit einem Cuttermesser an. In erster Instanz wird der Täter freigesprochen. In zweiter Instanz spricht ihn das Landgericht Hamburg wegen versuchten Mordes schuldig.

Wegen eines Angriffs mit einem Cuttermesser hat das Landgericht Hamburg einen 40-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer sprach den Polen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie die Gerichtspressestelle mitteilte. Mit der Strafe entsprach das Gericht der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Zur Bewährung können nur Haftstrafen bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden. In erster Instanz war der 40-Jährige freigesprochen worden.

Geständnis abgelegt

Der Angeklagte soll am 31. Dezember 2020 im Stadtteil Hausbruch versucht haben, einem anderen Mann in den Hals zu stechen. Dem laut Polizei damals 25 Jahre alten Mann gelang es jedoch, zurückzuweichen und die Hand des Angeklagten festzuhalten. Der angegriffene Mann erlitt dabei eine vier Zentimeter lange Schnittwunde am Kinn.

Der Angeklagte hatte die Tat in der Neuauflage des Prozesses gestanden. In einer schriftlichen Erklärung räumte er einer Gerichtssprecherin zufolge ein, die Tat in einem für ihn heute nicht mehr nachvollziehbaren Aggressionszustand verübt zu haben.

Freispruch in erster Instanz

Im erster Instanz hatte das Landgericht den Angeklagten im Dezember 2022 freigesprochen, weil eine Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden konnte. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte vor Gericht erklärt, aufgrund des Konsums von Alkohol und Drogen könne der Beschuldigte geglaubt haben, von seinem Kontrahenten gehe etwas Böses aus. Der Angeklagte selbst hatte gesagt, er könne sich an den Tathergang nicht erinnern. 

Auf Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet. Auch das neue Urteil des Landgerichts kann noch angefochten werden. 

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