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BGH: Urteil zu Rechtsdokumente-Generatoren im Internet

BGH: Urteil zu Rechtsdokumente-Generatoren im Internet

BGH: Urteil zu Rechtsdokumente-Generatoren im Internet

dpa
Karlsruhe
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Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof ist vor dem Bundesgerichtshof zu sehen. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

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Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute, ob Dienstleister, die keine Anwälte sind, einen Vertragsgenerator im Internet anbieten dürfen. Es geht um die Seite Smartlaw.de. Zahlende Nutzerinnen und Nutzer können sich dort Schritt für Schritt auf sie zugeschnittene Rechtsdokumente wie Patientenverfügungen oder Mietverträge erstellen. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hält das für problematisch und hat den Betreiber, den Fachverlag Wolters Kluwer, verklagt. Dieser hat das Portal nach eigenen Angaben mit Anwälten entwickelt, hat aber keine Zulassung zur Anwaltschaft. Die Kammer wirft ihm deshalb vor, unzulässigerweise Rechtsdienstleistungen zu erbringen. (Az. I ZR 113/20)

Der Generator richtet sich an Privatleute und Firmen. Die Nutzer klicken sich selbst durch verschiedene Eingabemasken mit Fragen. Am Ende wird der Text aus Bausteinen zusammengesetzt. Die Kammer stört sich vor allem an den komplexeren Dokumenten wie etwa Lizenzverträgen, für die 30 oder 40 Einzelfragen zu beantworten sind.

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