Schleswig-Holstein & Hamburg

Buchholz für baldige Lockerungen in Handel und Gastronomie

Buchholz für baldige Lockerungen in Handel und Gastronomie

Buchholz für baldige Lockerungen in Handel und Gastronomie

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Bernd Buchholz (FDP) bei einer Veranstaltung. Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild

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Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hat sich trotz anhaltender Omikronwelle in Deutschland für baldige Lockerungen in Einzelhandel und Gastronomie ausgesprochen. «Wir müssen zweifellos vorsichtig bleiben. Aber sobald Kliniken dank der scheinbar milderen Omikron-Infektionsverläufe nicht mehr Gefahr laufen, überlastet zu werden, gibt es für 2G oder 2G plus keine Rechtfertigung mehr», sagte der FDP-Politiker am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Das gelte auch für das übrige öffentliche Leben. 2G bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt haben. Bei der 2G-plus-Regel muss zusätzlich ein negativer Coronatest vorgelegt werden.

Schon jetzt zeige sich, dass angesichts der Einschränkungen viele Einzelhändler und Gastwirte zu dem Schluss kämen, dass sich der Weiterbetrieb ihrer Firmen unter den derzeitigen Bedingungen nicht mehr lohne, sagte Buchholz. «Im Januar mag das noch überbrückbar sein - aber mit jeder Woche in Richtung Ostern schlägt dies auf Umsätze und damit langfristig auf Arbeits- und Ausbildungsplätze durch.» Er werde sich dafür einsetzen, entsprechende Lockerungsmöglichkeiten rasch mit den Experten der Landesregierung zu besprechen, sagte der Minister.

Um angesichts der Omikronwelle möglichen Versorgungslücken vorzubeugen, hatte die Landesregierung bereits am Samstag Teilen der Wirtschaft Lockerungen bei den Arbeitszeit-Vorschriften ermöglicht. Dies betrifft vor allem Betriebe und Einrichtungen der so genannten kritischen Infrastruktur. «Die Lockerungen betreffen vor allem die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Bedingung ist natürlich, dass die Betriebe Personalengpässe infolge von Corona-Infektionen oder Quarantänefällen nachweisen können», sagte Buchholz.

Von der Allgemeinverfügung des Landes können nach Angaben des Arbeitsministeriums Not- und Rettungsdienste, Testzentren oder Energie- und Wasserversorgungsbetriebe Gebrauch machen. Sie gelte aber auch für Betriebe in den Bereichen Fleisch, Milch, Mehl und Backwaren, Zucker, Futtermittel sowie für den Lebensmitteleinzelhandel einschließlich der Lebens- und Futtermittellogistik.

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