Schleswig-Holstein & Hamburg

Corona-Verfahren belasten Verwaltungsgerichte

Corona-Verfahren belasten Verwaltungsgerichte

Corona-Verfahren belasten Verwaltungsgerichte

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Justitia-Abbildungen sind an einer Scheibe zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Verfahren gegen Corona-Regeln haben die Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein nicht nur wegen ihrer Eilbedürftigkeit spürbar belastet. Um der besonderen Situation gerecht zu werden, hätten teilweise Richter von anderen Senaten beziehungsweise Kammern die besonders betroffenen Senate und Kammern unterstützt, sagte die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG), Maren Thomsen, am Freitag in Schleswig bei der Vorstellung des Jahresgeschäftsberichtes von OVG und Verwaltungsgericht (VG). Entscheidungen seien spät nachts und auch an Wochenenden gefallen, wie Thomsen und VG-Präsident Achim Theis berichteten.

Am OVG wurden im vergangenen Jahr 159 Verfahren mit Corona-Bezug verhandelt, am VG 189. Zahlenmäßig ragen diese Verfahren in der Gesamtbilanz der beiden Gerichte nicht heraus. Doch die Richterinnen und Richter der hauptsächlich betroffenen 1. VG-Kammer und des 3. OVG-Senats sahen sich mit Fragen konfrontiert, mit deren Beantwortung sie Neuland betreten hätten, hieß es.

So habe das Infektionsschutzgesetz in der juristischen Praxis bis zum Ausbruch der Pandemie eher ein Schattendasein geführt, heißt es im Geschäftsbericht. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen seien für zeitlich begrenzte oder regionale Einzelmaßnahmen geeignet gewesen, «nicht aber für eine Einschränkung des gesamten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und individuellen Lebens». Eine erste Anpassung des Gesetzes erfolgte im November 2020. Zudem wurden die Verordnungen und Allgemeinverfügungen teilweise in sehr kurzen Abständen angepasst. Entsprechend schnell musste auch über die Anträge der Betroffenen entschieden werden, um den Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen, wie die Gerichtspräsidenten sagten. Es sei ja um Grundrechtseingriffe gegangen, die zeitnah überprüft und nötigenfalls korrigiert werden mussten.

Insgesamt konnten am Verwaltungsgericht im dritten Jahr in Folge mehr Verfahren erledigt werden als neue eingingen. Das Oberverwaltungsgericht konnte die Zahl der Erledigungen zwar ebenfalls steigern, bei den hohen Eingangszahlen einen nochmaligen Anstieg des Bestandes aber nicht verhindern.

Mit Abstand die meisten Verfahren an den beiden Gerichten betrafen im vergangenen Jahr trotz Rückgängen erneut die Asylsachen. Sie machten am Verwaltungsgericht noch 49,98 Prozent und am OVG 46,23 Prozent aller Eingänge aus. Insgesamt gab es am VG 5738 Eingänge und am OVG 1525.

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