Schleswig-Holstein & Hamburg

Einschränkungen bei Großveranstaltungen und zu Silvester

Einschränkungen bei Großveranstaltungen und zu Silvester

Einschränkungen bei Großveranstaltungen und zu Silvester

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Regierungschefs von Bund und Ländern beschließen weitere Maßnahmen, um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Das meiste davon gilt zwar schon in Hamburg oder wurde zumindest schon beschlossen - doch es gibt noch weitere Einschränkungen.

Möglichst kein Feuerwerk und keine vollen Stadien. Angesichts hoher Corona-Zahlen kommen auf die Hamburger über die bereits vom Senat beschlossenen Maßnahmen hinaus weitere Einschränkungen bei Großveranstaltungen und zu Silvester zu. Bei den Großveranstaltungen gelte künftig bundesweit eine Reduzierung der Teilnehmerzahl auf 30 bis 50 Prozent, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Donnerstag nach einer Konferenz der Ministerpräsidenten mit der scheidenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD). Generell seien in Innenräumen 5000 Teilnehmer zulässig, im Freien - also auch in Fußballstadien - maximal 15.000.

Am Samstag können das 2. Liga-Spiel des FC St. Pauli gegen Schalke 04 und am Sonntag das Handball-Bundesligaduell zwischen dem HSV Hamburg und dem THW Kiel aber noch ohne Begrenzung stattfinden. Wie ein Sprecher der Innenbehörde mitteilte, sollen die Zuschauerbeschränkungen bei Großveranstaltungen erst ab der nächsten Woche gelten.

Auch zum Jahreswechsel wird es erneut Einschränkungen geben. «Wir haben entschieden, dass wir das Silvesterfest wie im Vorjahr verbringen müssen», sagte Tschentscher. So wird der Verkauf von Böllern und Feuerwerk abermals verboten. Außerdem wird auch das Abbrennen von Feuerwerk an besonders publikumsträchtigen Plätzen in der Innenstadt untersagt.

Die anderen von der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag beschlossenen Maßnahmen - etwa die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel, die Wiedereinführung der Maskenpflicht bei 2G, 2G plus in Clubs und anderen Gaststätten, in denen getanzt wird, oder die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte - waren vorbesprochen und so bereits am vergangenen Dienstag vom Senat beschlossen worden. Sie sollen am Samstag in Kraft treten.

Bei der MPK sei allen Teilnehmern bewusst gewesen, «die Lage in der Corona-Pandemie ist sehr ernst», sagte Tschentscher. «Die Belastung der Krankenhäuser im Süden und Osten des Landes gerät am Grenzen, insbesondere deshalb, weil wir zu viele schwer erkrankte ungeimpfe Personen immer noch haben. Wir müssen deshalb in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und das Gesundheitssystem entlastet wird.»

In Hamburg sank die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen am Donnerstag. Die Gesundheitsbehörde gab die Zahl pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit 245,0 an. Am Mittwoch hatte der Wert 248,3 betragen, vor einer Woche 237,9. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz betrug laut Robert Koch-Institut (RKI) 439,2.

Die Behörde meldete für Hamburg 891 neue Ansteckungen. Das sind zwar 151 mehr als am Mittwoch, aber 64 weniger als am Donnerstag vor einer Woche, als mit 955 Neuinfektionen an einem Tag der bisherige Höchststand erreicht wurde. Die Zahl der Menschen, die seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus in Hamburg gestorben sind, stieg laut RKI um 5 auf 1897.

Auf den Intensivstationen der Hamburger Krankenhäuser wurden am Donnerstagmittag laut dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) 63 Covid-19-Patienten behandelt, von denen 38 invasiv beatmet werden mussten. Die Gesamtzahl der Covid-19-Patienten in den Kliniken der Hansestadt gab die Gesundheitsbehörde mit Stand Mittwoch mit 217 an, davon 67 auf Intensivstationen.

Die Hospitalisierungsrate, also die Zahl der in Krankenhäusern aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner und Woche, sank laut RKI in Hamburg von 1,19 auf 0,92. Bundesweit betrug sie 5,47, nach 5,61 am Mittwoch. Die Hospitalisierungsinzidenz spielt eine wesentliche Rolle für die Beurteilung des Infektionsgeschehens. Bei Überschreitung der Grenzwerte 3, 6 und 9 können die Bundesländer jeweils schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verhängen.

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