Schleswig-Holstein & Hamburg

Erleichterungen für deutsche Reeder verlängert

Erleichterungen für deutsche Reeder verlängert

Erleichterungen für deutsche Reeder verlängert

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) spricht. Foto: Ulrich Perrey/dpa/Archivbild

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Der sogenannte erhöhte Lohnsteuereinbehalt soll deutsche Reeder gegenüber ausländischer Konkurrenz gleichstellen. Hamburg hat sich für seine Verlängerung eingesetzt - mit Erfolg.

Die Finanzministerkonferenz hat am Donnerstag grünes Licht für die Verlängerung wichtiger Entlastungen für die deutsche Seeschifffahrt gegeben. Nach Angaben der Hamburger Finanzbehörde wurde ein Entwurf des Bundes verabschiedet, der den sogenannten erhöhten Lohnsteuereinbehalt verlängert und europarechtskonform erweitert. Damit darf Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge vom Arbeitgeber oder Reeder die Lohnsteuer von der Heuer abgezogen werden, diese muss jedoch nicht ans Finanzamt abgeführt werden. Damit werden deutsche Reeder der Konkurrenz im Ausland gleichgestellt, die keine Lohnsteuer zahlen muss. Hamburg hatte sich dafür eingesetzt

«Das bedeutet für die Reedereien und die ganze maritime Branche faktisch eine Entlastung von 70 Millionen Euro pro Jahr», sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. «Das ist ein wichtiges Zeichen und eine signifikante Unterstützung in einem schwierigen Marktumfeld.» Letztes Wort hat nun noch der Bundesrat. Die Zustimmung gilt nach der Entscheidung der Ressortchefs aber als sicher.

Zustimmung gab es den Angaben zufolge bei der Online-Konferenz auch zu einer Hamburger Initiative zur Verlängerung der steuerlichen Corona-Hilfen. Hier hatte Dressel sich für eine Verlängerung um mindestens ein weiteres Quartal stark gemacht, um dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen zu halten. «Das betrifft Vollstreckungsaufschübe, Stundungen und Vorauszahlungs-Herabsetzungen», sagte er. In Hamburg seien seit Einführung dieser Maßnahmen etwa 5,3 Milliarden Euro in rund 224 000 Fällen durch die Hamburger Finanzämter bewegt worden.

Auch bei der Ausgestaltung eines Corona-Härtefallfonds habe es großes Einvernehmen gegeben - insbesondere darin, dass in der Regel Hilfen bis 100 000 Euro bemessen werden sollen. So könne die Hilfe bei möglichst vielen Unternehmen ankommen, hieß es in der Finanzbehörde. Letzte Abstimmungen sollten mit den Wirtschaftsministern erfolgen.

Der Finanzsenator hatte sich vor dem Treffen für Beurteilungsspielräume der Länder bei der Antragsberechtigung ausgesprochen. «Nur so können wir für gerade auch die betroffenen Hamburger Kleinunternehmen, die bisher leer ausgegangen sind bei den Hilfen, gute Lösungen finden.»

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