Wahlen

Etwas geringere Beteiligung an Kommunalwahl bis 14 Uhr

Etwas geringere Beteiligung an Kommunalwahl bis 14 Uhr

Etwas geringere Beteiligung an Kommunalwahl bis 14 Uhr

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Eine Frau betritt einen Wahlraum, um ihre Stimme abzugeben. Foto: Frank Molter/dpa

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Ein Jahr nach der Landtagswahl haben die Schleswig-Holsteiner wieder die Wahl: Sie entscheiden über Gemeindevertretungen und Kreistage. Die Stimmabgabe beginnt am Sonntag verhalten.

Bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein hat sich am frühen Nachmittag eine etwas geringere Beteiligung als vor fünf Jahren abgezeichnet. Bis 14.00 Uhr gaben bei frühlingshaftem Wetter nach Angaben des Landeswahlleiters geschätzt 29,6 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. 2018 waren es bis zu diesem Zeitpunkt 31,5 Prozent gewesen. Die Wahllokale sind bis 18.00 Uhr geöffnet.

Rund 2,4 Millionen Wahlberechtigte, darunter 94.500 Menschen aus anderen EU-Staaten, sind aufgerufen, über die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen und Kreistage im nördlichsten Bundesland für die nächsten fünf Jahre zu entscheiden. In 1074 kreisangehörigen Gemeinden, 4 kreisfreien Städten sowie in 11 Kreisen werden rund 13.000 Mandate vergeben.

Die CDU von Ministerpräsident Daniel Günther will bei der Wahl landesweit den ersten Platz von 2018 verteidigen. Damals lagen die Christdemokraten mit 35,1 Prozent klar vor der SPD (23,3 Prozent) und den Grünen (16,5). Deren Parteispitze hat das Ziel ausgegeben, wie bei der Landtagswahl im vergangenen Jahr Platz zwei zu erreichen. Eine Umfrage sah Ende April die CDU mit 38 Prozent vor den Grünen mit 17 und der SPD mit 15 Prozent.

Die kleineren Parteien wollen ihre Ergebnisse von vor fünf Jahren durchweg verbessern. Die FDP hatte damals 6,7 Prozent geholt, der SSW nur 2,3 Prozent. In der jüngsten Umfrage stand die FDP wie die bei der Landtagswahl 2022 aus dem Parlament ausgeschiedene AfD bei 8 Prozent, der SSW bei 7 Prozent.

Die Wahlbeteiligung 2018 war mit 47 Prozent die zweitniedrigste bei einer Kommunalwahl in Schleswig-Holstein. Eine Sperrklausel besteht zu Kommunalwahlen nicht. Zur Kreiswahl in den Kreisen und zur Gemeindewahl in den kreisfreien Städten bewerben sich diesmal 3904 Bürgerinnen und Bürger. Das sind fast 300 mehr als vor fünf Jahren. In 334 Gemeinden beteiligen sich jeweils nur eine Wählergruppe oder eine Partei an der Gemeindewahl.

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