Unfall

Fachanwältin: Radlader zum Verrichten von Arbeiten bestimmt

Fachanwältin: Radlader zum Verrichten von Arbeiten bestimmt

Fachanwältin: Radlader zum Verrichten von Arbeiten bestimmt

dpa
Toppenstedt
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Ein Rettungswagen auf Einsatzfahrt. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

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Nach Einschätzung einer Hamburger Fachanwältin für Verkehrsrecht ist es generell verboten, mit einem Radlader Menschen und Güter im öffentlichen Raum zu transportieren. Ein Radlader sei unter anderem wegen der Bauart des Fahrzeugs dazu bestimmt und geeignet, Arbeiten zu verrichten, teilte Daniela Mielchen der Deutschen Presse-Agentur mit.

Am Samstag hatte den bisherigen Erkenntnissen nach in Toppenstedt bei Hamburg ein 44-Jähriger Kinder und einen Erwachsenen mit einem Radlader transportiert. Während der Fahrt auf einem Feldweg löste sich eine Metall-Gitterbox, in welcher sich die Kinder und der 39-jährige Mann befanden. Ein 5-jähriger Junge und der 39-Jährige starben. Zehn Kinder, die ebenfalls an dem Unfall beteiligt waren, sind Angaben zufolge außer Lebensgefahr.

Mielchen zufolge gibt es sogenannte Arbeitskörbe. Derartige Körbe benötigten allerdings eine Abnahme. Und auch dann dürften damit keine Menschen befördert, sondern lediglich auf eine bestimmte Arbeitshöhe gehoben werden. Transportboxen seien lediglich zum Transport von Gemüse oder Material außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs geeignet.

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