Jahreswechsel

Feuerwerk rund um Binnenalster und auf Rathausmarkt verboten

Feuerwerk rund um Binnenalster und auf Rathausmarkt verboten

Feuerwerk rund um Binnenalster und auf Rathausmarkt verboten

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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In einem Geschäft liegen Feuerwerksraketen in einem Karton. Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

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Wer an Silvester böllern will, sollte die Hamburger Innenstadt und die Binnenalster am besten meiden. Denn dort sind Knaller und Feuerwerksraketen auch dieses Jahr wieder verboten.

Das Anzünden von Feuerwerksraketen und Böllern bleibt in Hamburg in der Silvesternacht rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2023, 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 2024, 1.00 Uhr, und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt, wie die Polizei am Montag in Hamburg mitteilte. Lediglich sogenanntes Kleinstfeuerwerk - also beispielsweise Wunderkerzen und Knallerbsen - sind erlaubt.

Aufgrund von Erkenntnissen aus vergangenen Jahreswechseln geht die Polizei Hamburg davon aus, dass tausende Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern. Mit dem Verbot sollen die Silvesterfeiern in der Innenstadt sicherer werden.

Die Verbotszone war 2019/2020 zum ersten Mal eingerichtet worden. Zuvor hatte es in der Menge oft bedrohliche und gefährliche Situationen gegeben, bei denen auch zahlreiche Menschen verletzt wurden.

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