Schleswig-Holstein & Hamburg

Gericht: 2G-Regelung im Einzelhandel im Norden rechtmäßig

Gericht: 2G-Regelung im Einzelhandel im Norden rechtmäßig

Gericht: 2G-Regelung im Einzelhandel im Norden rechtmäßig

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

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Der Ausschluss Ungeimpfter aus Teilen des Einzelhandels in Schleswig-Holstein ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) voraussichtlich rechtmäßig. Mit unanfechtbarem Beschluss (Az. 3 MR 31/21) lehnte der 3. Senat am Dienstag einen Eilantrag der Woolworth GmbH für ihre Filialen ab, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.

Seit Anfang Dezember hat im Norden nur noch Zugang zu Geschäften, wer geimpft oder genesen ist (2G). Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Discounter, Drogerien und Apotheken sowie Poststellen und Baumärkte, aber auch Buchhandlungen und Blumengeschäfte.

Mit Blick auf den vom Kläger bestrittenen infektiologischen Nutzen der 2G-Regelung verwiesen die Richter auf Mutationen der Delta-Variante des Coronavirus und auf die als besonders besorgniserregend eingeordnete Variante Omikron. Dies ließe keinen Zweifel daran, dass die 2G-Regelung geeignet sei, der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren.

Nach Ansicht der Richter sind das Verwenden von FFP2-Masken und Plexiglasscheiben im Kassenbereich keine gleich geeigneten Mittel. Derzeit sei eine maximale Reduktion der Übertragungsraten notwendig. Die wirtschaftlichen Folgen für den Handel sind laut OLG deutlich geringer als eine vollständige Schließung, da der weit überwiegende Teil der Bevölkerung geimpft oder genesen sei und damit in die Läden dürfe.

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