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Gericht verhandelt über Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma

Gericht verhandelt über Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma

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dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

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Das Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich am Donnerstag kommender Woche mit einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) zum Inkassogebaren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH. Dieses lässt sich nach Gerichtsangaben offene Forderungen von Unternehmen der Otto Group und Drittunternehmen abtreten, zieht sie dann aber nicht selbst ein. Dies überlasse sie dem darauf spezialisierten Schwesterunternehmen EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID GmbH). Die dafür entstehenden Inkassokosten stelle sie dann den säumigen Verbrauchern in Rechnung.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will das unterbinden und feststellen lassen, dass die EOS Investment GmbH die Kosten für die Beauftragung der EOS DID GmbH nicht geltend machen darf. Denn es könne nicht sein, dass die eine Konzernschwester die andere beauftrage und dann dafür beim Verbraucher Kosten geltend mache. Da Gläubiger und Inkassodienstleister Teil eines Konzerns seien, müsse die EOS Investment GmbH den Aufwand für die Einziehung der Forderungen selbst tragen.

Die EOS Investment GmbH sieht das anders. Nach Gerichtsangaben macht sie geltend, dass sie wie jeder andere Gläubiger agiere, der Inkassokosten grundsätzlich als Verzugsschaden ersetzt verlangen könne. Dabei mache es keinen Unterschied, ob eine Inkassodienstleistung durch ein konzernverbundenes oder ein konzernfremdes Unternehmen erbracht werde - in beiden Fällen seien die Kosten vom Schuldner zu ersetzen.

Über eine Musterfeststellungsklage ist es möglich, Rechtsfragen, die für eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen bedeutsam sind, in einem Verfahren zu klären, wie das Gericht mitteilte. So soll ausgeglichen werden, dass es für Verbraucher oft zu aufwendig ist, bei relativ kleinen Nachteilen Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche individuell zu verfolgen. Das Urteil sei bindend für Verbraucher, die ihre Ansprüche im Klageregister beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben - im konkreten Fall seien dies 687 Verbraucherinnen und Verbraucher.

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