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Goldschmidt fordert schnellere Wärmeplanungen von Kommunen

Goldschmidt fordert schnellere Wärmeplanungen von Kommunen

Goldschmidt fordert schnellere Wärmeplanungen von Kommunen

dpa
Kiel
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Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt spricht bei der Landtagssitzung. Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild

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Die Ampel-Koalition im Bund hat sich auf Grundzüge der Wärmewende geeinigt. In Schleswig-Holstein stoßen die jüngsten Änderungen am Heizungsgesetz in Teilen auf Zustimmung. Umweltminister Goldschmidt sieht aber noch Korrekturbedarf.

Nach dem Kompromiss auf Bundesebene zum Austausch alter Heizungen hat Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt Nachbesserungen gefordert. «Das Ambitionsniveau für die kommunale Wärmeplanung muss im parlamentarischen Verfahren gegenüber dem Entwurf der Bauministerin Klara Geywitz (SPD) noch mal deutlich angehoben werden», sagte der Grünen-Politiker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Kiel. «Besonders die Zielvorgaben für größere Kommunen sind im Gesetzesentwurf viel zu spät angesetzt.»

Die kommunale Wärmeplanung ist im Norden bereits verpflichtend geregelt. Die 78 größten Kommunen Schleswig-Holsteins, in denen 60 Prozent der Bevölkerung leben, müssen aufgrund des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes je nach Größe bereits im Zeitraum zwischen 2024 und 2027 eigene Konzepte zur klimaneutralen Wärmeversorgung erarbeiten.

«Die Art und Weise, wie die Diskussion über das Gebäudeenergiegesetz in den letzten Wochen und Monaten geführt worden ist, hat zu viel Verdruss und Verunsicherung geführt», sagte Goldschmidt. Immerhin sei nun klar, dass ein Gebäudeenergiegesetz überhaupt komme. «Schleswig-Holstein wird sich auf dem Weg zum ersten klimaneutralen Industrieland vom Berliner Ampel-Hickhack nicht beirren lassen.» Ein Bürgschaftsprogramm im Umfang von zwei Milliarden Euro für den Aufbau kommunaler Wärmenetze durch Stadtwerke sei in Arbeit.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen kritisierte Goldschmidts Forderungen. «Es ist zwar richtig, dass die kommunale Wärmeplanung in Schleswig-Holstein seit Jahren verpflichtend geregelt ist. Aber statt landesweit einen Rahmen vorzugeben, hat das Kieler Umweltministerium das Thema Wärmeplanung ohne Vorgaben auf die kommunale Ebene delegiert», sagte Verbandsdirektor Andreas Breitner. Goldschmidt solle zuerst seine Hausaufgaben machen. «Da in Schleswig-Holstein jegliche Leitplanken fehlen, macht jeder das, was er will - und kann.» Eine landesweite Strategie fehle. «Damit droht Stückwerk, das letzten Endes nicht zu regionalen Planungen passt. Das Land entzieht sich seiner Verantwortung.»

SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Losse-Müller begrüßte den Kompromiss auf Bundesebene. «Es ist gelungen, Wärmenetze als die sozialste und günstigste Form der klimaneutralen Wärmeversorgung in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen.» Die Länder müssten dafür sorgen, dass der Ausbau im notwendigen Tempo gelingt. Von der Landesregierung forderte er erneut die Gründung einer Landesinfrastrukturgesellschaft, um die Kommunen beim Bau von Wärmenetzen zu unterstützen, die keine eigenen Stadtwerke haben. «Außerdem muss die Regierung schnellstmöglich die zugesagten Bürgschaften für Stadtwerke in Höhe von zwei Milliarden Euro auf den Weg bringen.»

Der Grundeigentümerverband Haus & Grund forderte Änderungen am Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes. «Auch im echten Norden muss der Grundsatz gelten: Zunächst kommunale Wärmeplanung, erst danach dürfen die Immobilieneigentümer verpflichtet werden, erneuerbare Energien einzubauen, sofern keine Wärmenetz kommt», sagte der Vorstandsvortsitzende Alexander Blažek. Er warnte davor, ein schleswig-holsteinischer Sonderweg würde einem Schildbürgerstreich gleichkommen und die Menschen vollends verwirren.

Auch die FDP forderte, das Landesgesetz mit der kommunalen Wärmeplanung abzugleichen. «Hier erwarten wir von der Landesregierung eine entsprechende Umsetzung bei der sowieso angekündigten EWKG-Novelle», sagte der Energiepolitiker Oliver Kumbartzky.

Auf Bundesebene hatten sich SPD, Grüne und FDP am Dienstag auf Änderungen am vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz verständigt. Der Gesetzentwurf wird diese Woche erstmals im Bundestag beraten. Nach dem Kompromiss sollen nun das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz gekoppelt werden, die beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken mehr über den Einbau etwa einer Wärmepumpe machen. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll es überall bis spätestens 2028 geben.

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