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Heinold lobt das Vorgehen im Streit um Finanzausgleich

Heinold lobt das Vorgehen im Streit um Finanzausgleich

Heinold lobt das Vorgehen im Streit um Finanzausgleich

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen), Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein. Foto: Marcus Brandt/dpa

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Im Streit mit Bayern um den Länderfinanzausgleich halten zwölf Bundesländer zusammen - darunter auch Schleswig-Holstein. Finanzministerin Heinold spricht sich gegen den Vorstoß des Freistaats aus.

Finanzministerin Monika Heinold hat das gemeinsame Vorgehen Schleswig-Holsteins mit elf weiteren Bundesländern im Streit mit Bayern um den Länderfinanzausgleich gelobt. «Der Ausgleich ist eine der zentralen Säulen unseres Föderalismus und dazu da, gleichwertige Lebensverhältnisse in den Bundesländern zu garantieren,» sagte die Grünen-Politikerin am Dienstag. «Ich weiß es sehr zu schätzen, dass sich auch Geberländer gegen das unsolidarische Verhalten von Bayern stellen.»

Im Juli hatte Bayern Klage gegen den Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Freistaat fordert eine Neuregelung, da er seit Jahren die größte Last bei dem Ausgleichssystem trägt. Die zwölf Bundesländer hatten am Montag dazu die Stellungnahme in Karlsruhe eingereicht. Zur Prozessgemeinschaft gehören außer Schleswig-Holstein auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Staatsrechtler Stefan Korioth von der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München vertritt sie vor dem obersten Verfassungsgericht.

«Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich,» sagte Korioth. «Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft.» Der Antrag des Freistaats wärme zudem Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht bereits zum Teil mehrfach abgelehnt wurden. «Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten,» so Korioth weiter.

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