Schleswig-Holstein & Hamburg

«Ich stech dich ab»: Mann wegen Totschlags verurteilt

«Ich stech dich ab»: Mann wegen Totschlags verurteilt

«Ich stech dich ab»: Mann wegen Totschlags verurteilt

dpa
Flensburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Handschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt. Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Sein Freund hat eine Beziehung zu seiner Partnerin. Als ein 36-Jähriger das erfährt, sticht er mit einem Küchenmesser auf seinen Kontrahenten ein. Nun hat das Landgericht Flensburg sein Urteil gefällt.

Zwölf Mal sticht ein 36-Jähriger in Handewitt bei Flensburg auf seinen 44 Jahre alten Kontrahenten ein. Trifft den Kopf, den Rumpf. Einer der Stiche durchsticht das Herz. Der 44-Jährige ist sofort tot. Am Montag ist der 36-jährige Deutsche nun vom Landgericht Flensburg wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann auf offener Straße den neuen Freund seiner Partnerin erstochen hat. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Demnach hatte die Frau dem 36-Jährigen bereits im Frühjahr 2020 gesagt, dass sie sich von ihm trennen wolle. Dies habe er nicht ernst genommen und auf die Schwangerschaft der Frau geschoben. Die beiden lebten dann nach Angaben des Vorsitzenden Richters auch weiterhin zusammen. Eine Woche vor der Tat sagte die Frau abermals, dass sie sich trennen wollte. Am Tag der Tat erzählte sie dem 36-Jährigen, dass sie seit einigen Monaten mit dem 44-Jährigen - einem Freund des Angeklagten - zusammen sei. Es kam zunächst zu einem lautstarken Streit zwischen dem Ex-Paar. Der Angeklagte hatte dann nach Angaben des Gerichts versucht, den 44-Jährigen zu erreichen. «Sie waren wirklich wütend, verletzt, enttäuscht und fühlten sich hintergangen», sagte der Vorsitzende Richter.

Die beiden Männer schickten sich Text- und Sprachnachrichten hin und her, verabredeten ein Treffen vor dem Wohnhaus des 36-Jährigen. Der 44-Jährige reagierte provozierend auf die ein oder andere Nachricht zurück. Auffällig für das Gericht war, wie sich der Tonfall des Angeklagten im Verlauf der Sprachnachrichten änderte - von wütend zu stimmlich eher sachlich. Der Angeklagte hatte auf der Straße auf den 44-Jährigen gewartet, sich zuvor zwei Messer und ein Hackebeil aus der Küche mitgenommen. Ein Messer und das Hackebeil legte er ab, das andere Messer steckte er ein. Während der Wartezeit unterhielt sich der Angeklagte mit Nachbarn, kündigte an, dass gleich was passieren werde.

Als der neue Freund seiner Partnerin auf den 36-Jährigen zukam, kam es nach Überzeugung des Gerichts sofort zu der Auseinandersetzung und zum Einsatz des Messers. Dafür spreche auch, dass der Angeklagte keine ernsthaften Verletzungen davon getragen habe. Das ganze Geschehen hat demnach nur maximal drei Minuten gedauert. Der 44-Jährige sackte zusammen. Der 36-Jährige zückte sein Handy und schoss ein Foto des Sterbenden, das er kommentarlos seiner Exfreundin schickte, die zuvor zu ihrer Mutter gefahren war. Dies habe er nicht gemacht, weil er Hilfe erhoffte, sondern als Trophäe, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe zur Schau stellen wollen, dass er «der größere Macker» sei.

Anders als die Staatsanwaltschaft, die auf elf Jahre Haft wegen Totschlags plädiert, aber nur einen bedingten Tötungsvorsatz gesehen hatte, ging das Gericht von einer absichtlichen Tötung aus. Wenn man mehrfach auf Kopf und Rumpf eines Menschen einsteche, dann sei ein Vernichtungswille vorhanden. «Es ist reiner Zufall, wenn man daran nicht stirbt», sagte der Vorsitzende Richter. Zudem hatte der Angeklagte in diversen Text- und Sprachnachrichten an verschiedene Leute angekündigt, dass er den 44-Jährigen umbringen wolle. Diesem selbst hatte der 36-Jährige nach Angaben des Vorsitzenden Richters auf den Kopf zugesagt, «du hast dir den Falschen ausgesucht, ich stech Dich ab».

Eine Verurteilung wegen Mordes verneinte das Gericht letztlich jedoch, da kein Mordmerkmal vorhanden sei. Wenn man jemanden absichtlich töte, sei das grundsätzlich erst einmal ein Totschlag, sagte der Vorsitzende Richter. Die Verwerflichkeit einer Tat sei da schon eingepreist. Für einen Mord müsse noch mindestens eines der neun Mordmerkmale hinzukommen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, auch wenn das Gericht zwischenzeitlich darüber nachgedacht habe. Die Nebenklage hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte eine Strafe von unter sieben Jahren wegen Totschlags gefordert.

Mehr lesen

Leitartikel

Gwyn Nissen
Gwyn Nissen Chefredakteur
„Was ist denn hier los? Dänemark gibt das Grenzland auf“