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Im Wahn erstochen: Mann muss dauerhaft in Psychiatrie

Im Wahn erstochen: Mann muss dauerhaft in Psychiatrie

Im Wahn erstochen: Mann muss dauerhaft in Psychiatrie

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

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Ein 29-Jähriger, der in einem Kieler Flüchtlingsheim einen anderen Mann mit 33 Messerstichen tötete, wird dauerhaft in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht. Das entschied das Kieler Landgericht am Freitag. Von dem Mann, der an paranoider Schizophrenie mit Wahnvorstellungen erkrankt sei, gehe auch künftig eine massive Gefahr für die Allgemeinheit aus, sagte der Vorsitzende Richter. (Az: 598 Js 49154/20)

Unter Alkohol neige der Beschuldigte aus Somalia dazu, «die Impulskontrolle zu verlieren und gegenüber Dritten gewalttätig zu werden und sie sogar zu töten». Dabei handelte der 29-Jährige bei der Tat laut Urteil im Zustand der Schuldunfähigkeit. Wegen seiner Erkrankung habe er die Rechtswidrigkeit seiner Tat nicht einsehen können.

Das Opfer verblutete zwischen dem 5. und 9. September 2020 in seinem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft. Für die Tat gab es nach Auffassung des Gerichts keine Rechtfertigungsgründe. Aufgrund des rechtsmedizinischen Gutachtens bestehe «kein Zweifel, dass der Beschuldigte seinen Landsmann absichtlich tötete». Ein Großteil der Stiche ging demnach in den Nacken, den Hals und den Brustbereich.

Dass der Mann ihn sexuell nötigen wollte und mit einem Messer bedroht habe, glaubte die Kammer dem Beschuldigten nicht. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine sexuelle Motivation des Opfers. Dagegen leide der Beschuldigte an seiner sexuellen Orientierung und hadere damit. Die Anklage lautete auf Totschlag. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwältin. Revision ist möglich, doch ging der Verteidiger zunächst nicht davon aus.

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