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Inzidenz in Hamburg über 500: Gefangene werden entlassen

Inzidenz in Hamburg über 500: Gefangene werden entlassen

Inzidenz in Hamburg über 500: Gefangene werden entlassen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

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Die Corona-Zahlen gehen in Hamburg steil nach oben. Vier Tage nach der 400er- durchbricht die Sieben-Tage-Inzidenz auch die 500er-Marke. So manch einem Insassen eines Hamburger Gefängnisses bescheren die Infektionszahlen die Freiheit - wenn auch nur vorerst.

Mit 2264 Neuinfektionen an einem Tag und einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 500 haben die Corona-Zahlen in Hamburg neue Höchststände erreicht. Die Gesundheitsbehörde gab die Zahl neuer Ansteckungen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche am Donnerstag mit 533,1 an. Am Mittwoch betrug der Wert 499,4 und vor einer Woche 360,4. Zugleich erhöhte sich die Zahl der seit Beginn der Pandemie an oder im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorbenen Menschen um 11 auf 2015. Angesichts der rasant steigenden Zahlen werden Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Geldstrafen verbüßen, in Hamburg vorerst aus der Haft entlassen.

Bei der Sieben-Tage-Inzidenz liegt die Hansestadt weiter deutlich über dem vom Robert Koch-Institut angegebenen Bundesdurchschnitt von 285,9. Allerdings errechnet das Institut den Inzidenzwert auf anderer Grundlage als die Hamburger Behörde und kommt für die Hansestadt deshalb auf eine niedrigere Inzidenz von 409,8. Bundesweit ist das dennoch der dritthöchste Wert hinter Brandenburg (435,9) und Berlin (416,9).

Das RKI wies jedoch darauf hin, dass sich aufgrund einer geringeren Test- und Meldeaktivität während der Feiertage noch immer ein unvollständiges Zahlenbild ergeben könnte.

Laut Gesundheitsbehörde kamen am Donnerstag in Hamburg 2264 bestätigte neue Ansteckungen hinzu - so viele wie noch nie an einem Tag. Insgesamt haben sich seit Februar 2020 in der Hansestadt nun mindestens 150.039 Menschen infiziert - 124.300 davon gelten nach RKI-Schätzung als genesen.

Immer häufiger fallen auch in Hamburg PCR-Test auf Corona positiv aus. Die Zahl der Test habe in der zurückliegenden Woche bei täglich rund 13.000 gelegen «und ist damit - mutmaßlich bedingt durch die zurückliegenden Feiertage - erwartungsgemäß zurückgegangen», sagte Behördensprecher Martin Helfrich der Deutschen Presse-Agentur. «Die Rate der positiven Befunde liegt demgegenüber erheblich höher - bei 20,4 Prozent.»

Die Hamburger Labore verfügten über Kapazitäten von rund 19.500 PCR-Tests pro Tag. Zwar würden diese derzeit noch nicht voll ausgeschöpft, sagte Helfrich. Allerdings müssten auch Kapazitäten für unplanbare Ereignisse wie beispielsweise Ausbrüche frei gehalten werden. «Spielräume beispielsweise für umfangreiche «Freitestungen» mittels PCR-Diagnostik bestehen daher über den unbedingt erforderlichen Bereich hinaus nicht.»

Mit der Freilassung der wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe einsitzenden Gefangenen reagiere man auf die Entwicklung, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). «Indem wir die Fluktuation in den Anstalten reduzieren, reduzieren wir das Risiko eines Eintrags und schützen Bedienstete, Gefangene und die kritische Infrastruktur insgesamt.» Betroffen seien rund 70 Gefangene.

Am vergangenen Wochenende waren in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 21 Gefangene und ein JVA-Beschäftigter positiv auf das Coronavirus getestet worden. Der Mitarbeiter sowie fünf weitere Beschäftigte aus derselben Schicht seien in häusliche Quarantäne geschickt worden. Die Gefangenen seien isoliert beziehungsweise in einer gesonderten Station untergebracht worden.

Die Justizbehörde betonte jedoch, dass die Ersatzfreiheitsstrafen vorerst nur bis Ende April unterbrochen seien. Ersatzfreiheitsstrafen können von einem Tag bis zu mehreren Monaten reichen und werden beispielsweise verhängt, wenn eine Geldstrafe etwa wegen Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr nicht bezahlt wird.

Bereits im Dezember hatte die Behörde angekündigt, dass neu verhängte Ersatzfreiheitsstrafen ab dem 1. Januar zunächst nicht angetreten werden müssen. Seit Beginn der Pandemie waren Ersatzfreiheitsstrafen bereits zweimal ausgesetzt worden.

Unterdessen präzisierte die Gesundheitsbehörde die angekündigten 2G-plus-Zugangsregelungen unter anderem für Gastronomie, Kultur und Hallensport. Von kommender Woche an ist der Zutritt nur Menschen mit einem vollständigen Grundschutz sowie Genesenen gestattet, wenn sie zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Ungeimpfte haben generell keinen Zutritt mehr.

Wer sich nach einem vollständigen Grundschutz mit der zumeist nötigen zweiten Spritze infiziert und genesen ist, verfügt den Angaben zufolge über ein der Auffrischungsimpfung vergleichbares, erhöhtes Schutzniveau. Er oder sie sei damit Geboosterten gleichgestellt - ohne eine tatsächliche Auffrischungsimpfung aber höchstens für die Dauer von sechs Monaten.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit. Ab dem Alter von 16 Jahren müsse jedoch eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher Test sei aber nicht nötig, da alle Jugendlichen in den Schulen regelhaft zweimal pro Woche getestet würden.

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