Extremismus

Islamist verurteilt: Sechs Monate für Todesdrohungen

Islamist verurteilt: Sechs Monate für Todesdrohungen

Islamist verurteilt: Sechs Monate für Todesdrohungen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

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Ein Hamburger Islamist droht einem Mitgefangenen in der Untersuchungshaft, ihm den Kopf abzuschneiden. Das Amtsgericht nimmt die Drohung ernst und zieht Konsequenzen. Der 29 Jährige ist nämlich bereits vorbestraft - wegen Werbens für den Islami...

Wegen Bedrohung in zwei Fällen hat das Amtsgericht Hamburg am Montag einen Islamisten zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts bedrohte der 29-Jährige im Untersuchungsgefängnis einen Mitgefangenen mit dem Tod, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Angeklagte hatte den Angaben zufolge am 6. September vergangenen Jahres an seinem Zellenfenster ein Gespräch anderer Häftlinge mitgehört, in dem es um die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan und um Salafisten ging. Als sich der Angeklagte demnach in das Gespräch einschaltete, rief ihm ein Mitgefangener zu, dass niemand seinen Gott beleidigt habe. Daraufhin drohte der Angeklagte, dem anderen «den Kopf abzuschneiden» und ihn zu «schlachten».

Die Gefängnisleitung habe versucht, eine Begegnung des Angeklagten mit dem bedrohten Mitgefangenen, der als Hausarbeiter tätig war, zu vermeiden. Dennoch seien sie drei Wochen später bei einem Freigang aufeinandergetroffen, sagte der Sprecher. Der Angeklagte habe erneut gedroht, den Mitgefangenen zu töten und zu «schlachten». Die Drohungen entsprächen der Diktion der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), stellte die Richterin fest.

Zur Tatzeit stand der Angeklagte wegen Werbens für eine terroristische Vereinigung im Ausland vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, in sozialen Medien für den IS geworben und Aufrufe der Terrororganisation zum Kampf gegen Andersgläubige verbreitet zu haben. Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte ihn deswegen am 3. Dezember 2021 zu dreieinhalb Jahren Haft. In diese Strafe wurde ein früheres Urteil des Amtsgerichts St. Georg einbezogen.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten bereits am 25. März 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Er und zwei Mittäter hatten demnach am 9. Oktober 2020 in der Hofeinfahrt eines Mehrfamilienhauses gebetet. Als ein Autofahrer durchfahren wollte, verprügelten sie ihn.

Der Angeklagte hatte nach Angaben des Gerichtssprechers eine «problembehaftete» Kindheit. Bereits 2016 sei er wegen Körperverletzung verurteilt worden und habe eine Zeit in Haft gesessen. Danach sei er konvertiert und habe sich radikalisiert.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig. Sollte auch das neue Urteil des Amtsgerichts Bestand haben, müsste der 29-Jährige insgesamt vier Jahre Haft verbüßen.

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