Tierpark Hagenbeck

Kein Prozess gegen Albrecht im Streit mit Betriebsrat

Kein Prozess gegen Albrecht im Streit mit Betriebsrat

Kein Prozess gegen Albrecht im Streit mit Betriebsrat

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Dirk Albrecht, Geschäftsführer Tierpark Hagenbeck, lächelt. Foto: Georg Wendt/dpa/Archivbild

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Im Streit mit dem Betriebsrat bei Hagenbeck hat das Amtsgericht Hamburg die Eröffnung eines Strafprozesses gegen Tierpark-Chef Dirk Albrecht abgelehnt. Das bestätigte die Gerichtspressestelle am Montag auf dpa-Anfrage.

Zur Begründung hieß es, dass das Gericht davon ausgehe, dass der Angeschuldigte schuldlos gehandelt habe, «da hier ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorgelegen habe». Der Tierpark-Chef habe einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt und sich eingehend von diesem beraten lassen. Als rechtsunkundiger Angeschuldigter habe Albrecht auf dessen Einschätzung vertrauen dürfen. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen.

Seit langem gibt es Streit zwischen dem Tierparkchef und dem Betriebsrat des Tierparks, der seine Arbeit behindert sieht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar eine Anklage gegen Albrecht erhoben: Ein Betriebsratsmitglied hätte im Dezember 2020 nicht aufgefordert werden dürfen, seinen Zugangsschlüssel zum Tierparkgelände abzugeben. In der Anklage blieb laut Albrechts Anwalt Otmar Kury jedoch unerwähnt, dass das Betriebsratsmitglied in der Corona-Zeit entgegen einer Weisung der Geschäftsführung und unter Missachtung der Quarantäne-Regeln betriebsfremde Personen auf das Gelände gelassen habe.

«Die Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg vom 21.6.2023, mit der die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt wurde, rehabilitiert nun Herrn Dr. Albrecht vollständig», teilte der Tierpark am Montag mit. «Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei den strafrechtlichen Anschuldigungen um eine sachlich unbegründete Kampagne des Betriebsrates gegen meine Person gehandelt hat», sagte Albrecht laut Mitteilung. «Insbesondere für den Tierpark Hagenbeck, aber auch für mich persönlich, bin ich sehr erfreut, dass das Gericht jetzt eine klare und deutliche Entscheidung getroffen hat.»

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Behinderung von Betriebsratsarbeit eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Der Tierpark Hagenbeck ist der einzige private Großzoo Deutschlands. Carl Hagenbeck (1844-1913) hatte ihn im Mai 1907 am heutigen Standort in Hamburg-Stellingen eröffnet. Der Tierpark war zur damaligen Zeit der erste gitterlose Zoo der Welt.

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