Schleswig-Holstein & Hamburg

Keine Bewährung bei 21 Prozent der Urteile wegen Gewalt

Keine Bewährung bei 21 Prozent der Urteile wegen Gewalt

Keine Bewährung bei 21 Prozent der Urteile wegen Gewalt

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Handschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt. Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild

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In Hamburg haben Strafgerichte im Jahr 2020 bei 21 Prozent der zu Freiheitsstrafen verurteilten Gewalttäter keine Bewährung eingeräumt. Für 40 Prozent der 712 verurteilten Frauen und Männer wurde eine Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, wie das Statistikamt Nord am Mittwoch mitteilte.

Die Gerichte verhängten Geldstrafen nach allgemeinem Strafrecht bei 18 Prozent und erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts bei 21 Prozent der Verurteilten. 17 Prozent aller schuldig Gesprochenen waren zum Tatzeitpunkt Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahre. Weitere 13 Prozent zählten zu den Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahre. Frauen stellten zehn Prozent der Verurteilten. Der Anteil der Verurteilten ohne deutsche Staatsangehörigkeit betrug 44 Prozent.

Der überwiegende Teil der Schuldsprüche erfolgte mit 480 Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung. Auf Raub und schweren Raub entfielen 120 Fälle, auf räuberische Erpressung 55 Fälle. Wegen Mordes oder Totschlags wurden 12 Angeklagte verurteilt, wegen Vergewaltigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge waren es elf Angeklagte. Der Rest entfiel auf räuberischen Diebstahl und übrige Gewaltdelikte.

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