Untreue-Prozess

Kinderfrau kann sich Abrechnungen nicht erklären

Kinderfrau kann sich Abrechnungen nicht erklären

Kinderfrau kann sich Abrechnungen nicht erklären

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Im Untreue-Prozess gegen den früheren Bezirksfraktionschef der Grünen in Hamburg-Mitte hat dessen frühere Kinderfrau ausgesagt. Die Höhe der von Michael Osterburg über die Fraktion abgerechneten Kinderbetreuungskosten könne sie sich nicht erklären, sagte die 33-Jährige am Mittwoch vor der Großen Strafkammer des Landgerichts. Auch seien in den Belegen Daten und Arbeitszeiten falsch angegeben. Zudem stammten mehrere Unterschriften gar nicht von ihr und Belege, auf denen tatsächlich ihre Unterschrift stehe, erweckten den Anschein, verändert worden zu sein, sagte sie. «Das, was ich unterschrieben habe, da standen meine tatsächlichen Arbeitszeiten drauf.»

Osterburg ist der gewerbsmäßigen Untreue angeklagt, teils in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung. Die 121 angeklagten Fälle stammen aus den Jahren 2015 bis 2019 - also einer Zeit, als der 55-Jährige und die frühere Grünen-Landesvorsitzende und heutige Justizsenatorin Anna Gallina (39) noch ein Paar waren. Knapp 33.000 Euro soll Osterburg sich aus der Fraktionskasse zu unrecht erstatten lassen haben für Privates wie Anschaffungen oder Restaurantbesuche. Allein für die Kinderbetreuung geht die Staatsanwaltschaft von falschen Abrechnungen in Höhe von insgesamt über 9200 Euro aus.

Mehr lesen