Justiz
Länder beschließen Gesetzentwurf zu «Commercial Courts»
Länder beschließen Gesetzentwurf zu «Commercial Courts»
Länder beschließen Gesetzentwurf zu «Commercial Courts»
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten sollen nach dem Willen der Bundesländer künftig vor Spezialkammern und -senaten höherer Gerichte verhandelt werden können. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, der die Einrichtung von Kammern und Senaten für internationale Handelssachen, sogenannten Commercial Courts, an Landgerichten und Oberlandesgerichten vorsieht. Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro sollen dann auch erstinstanzlich vor einem bestimmten Oberlandesgericht verhandelt werden können. Der Entwurf wurde erneut von den Ländern Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingebracht und wird als nächstes vom Bundestag beraten, wie das Justizministerium NRW mitteilte. Er war bereits im vergangenen Jahr eingebracht worden, vom damaligen Bundestag aber vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr behandelt worden.
«Wir möchten erreichen, dass Wirtschaftsstreitigkeiten deutscher und internationaler Unternehmen seltener im Ausland oder vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden, sondern wieder häufiger vor hochqualifizierten staatlichen Gerichten in Deutschland», sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Die Entwicklung der internationalen Rechtsprechung im Wirtschaftsrecht dürfe man nicht aus der Hand geben. Das Gesetz könne den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Mit dem Gesetz würde die deutsche Justiz noch genauer auf die Globalisierung und die internationalen Rechtsbeziehungen ausgerichtet, sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).
Die Verfahren sollen teilweise oder ganz auch in englischer Sprache geführt werden können. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass je Bundesland nur ein OLG als Commercial Court eingerichtet wird oder auch länderübergreifende Commercials Courts geschaffen werden können. Damit könnten sich Länder, die keine eigenen Senate einrichten wollen, anderen Ländern anschließen.
Baden-Württemberg hat bereits seit Ende 2020 Commercial Courts an den Landgerichten Stuttgart und Mannheim. Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) betonte am Freitag, dass die Erfahrungen sehr positiv seien. «Commercial Courts spielen eine ausgesprochen wichtige Rolle auf dem Weg hin zum Zivilprozess der Zukunft», sagte sie laut einer Mitteilung.