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Land und Kommunen regeln Erstaufnahmen neu

Land und Kommunen regeln Erstaufnahmen neu

Land und Kommunen regeln Erstaufnahmen neu

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Schleswig-Holstein regelt die Unterbringung der Geflüchteten neu. (Archivfoto) Foto: Marcus Brandt/dpa

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Es gibt weniger aktive Plätze in den Landesunterkünften. Die Regierung und Verbände einigen sich zu den Kosten der Flüchtlingsunterbringung. Ministerin Touré sieht das Land für eines gut vorbereitet.

Land und Kommunen regeln die Erstaufnahme Geflüchteter in Schleswig-Holstein organisatorisch und finanziell neu. «In Schleswig-Holstein haben Land und Kommunen von Anfang an den Schulterschluss gesucht und ziehen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an einem Strang», sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zu einer entsprechenden Vereinbarung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden. Er sprach von einer fairen und tragfähigen Lösung.

Das Land hält künftig nur noch 6.250 aktive Plätze in den Erstaufnahmen vor. Daneben soll es 3.750 inaktive Plätze geben, die im Notfall wieder genutzt werden sollen. Frühestens ab November will das Land die Zahl der aktiven Plätze (Stand Ende Mai 7.123 laut Landesamt für Migration und Flüchtlinge) reduzieren. 

Menschen mit schlechter Bleibeperspektive werden weiterhin nicht auf Städte und Gemeinden verteilt, sondern bleiben bis zur Rückführung in den Landesunterkünften. Kommunen sollen weiter vier Wochen vor der Aufnahme von Migranten vor Ort informiert werden.

7.500 Euro pro Asylantrag

Im laufenden Jahr ändern sich die Grundlagen der Finanzierung nicht. Die Kommunen sollen einmalig zehn Millionen Euro erhalten. Verschiedene Landes-Förderprogramme, die über den Ukraine-Notkredit finanziert werden, laufen jedoch Ende des Jahres aus. Der Bund stellt pro Kopf pauschal 7.500 Euro je Asylerstantrag bereit. Davon reicht das Land ab kommenden Jahr 90 Prozent (6.750 Euro) an die Kommunen weiter. Schwarz-Grün stockt zudem den sogenannten Integrationsfestbetrag im kommunalen Finanzausgleich um 2 auf 13 Millionen Euro zugunsten der Kreise und kreisfreien Städte auf.

«Die Bewältigung der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Zufluchtsuchenden bleibt eine große Herausforderung für die kommunale Ebene, für die sie dringend auf Unterstützung des Landes und des Bundes angewiesen ist», sagte der Geschäftsführer des Städteverbandes Marc Ziertmann. Bund und Länder blieben aber in der Pflicht, die Kommunen in Zeiten hoher Zugangszahlen weitgehend von den finanziellen Mehrbelastungen freizuhalten und hierfür erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) betonte, «mit dieser Vereinbarung sind wir auch für den Fall gut vorbereitet, dass in den kommenden Monaten wieder mehr Geflüchtete zu uns kommen». Mit dem neuen Standortkonzept mit aktiven und inaktiven Plätzen in den Erstaufnahmen könne das Land auf aktuelle Entwicklungen schneller reagieren. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) erklärte, es sei wichtig und richtig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes maßgeblich bei den Kommunen ankomme.

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