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Landeswahlausschuss lässt 16 Parteien zur Landtagswahl zu

Landeswahlausschuss lässt 16 Parteien zur Landtagswahl zu

Landeswahlausschuss lässt 16 Parteien zur Landtagswahl zu

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein dürfen 16 Parteien antreten. Das entschied der Landeswahlausschuss am Freitag in Kiel. Zugelassen sind die bereits im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD und SSW. Außerdem können die Linke, die Piratenpartei und die Freien Wähler antreten. Eine Zulassung erhielten auch Die Partei, Zukunft, die Basis, die Humanisten, Gesundheitsforschung, die Tierschutzpartei und Volt.

Die Landeslisten der Partei Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) und der Familien-Partei Deutschlands (Familie) wurden nach Angaben des Landeswahlausschusses nicht zugelassen, weil die erforderlichen 500 Unterstützungsunterschriften nicht korrekt vorgelegt worden waren. Die ebenfalls vorschlagsberechtigten Parteien Liberal-Konservative Reformer (LKR) und Demokratie in Bewegung (DiB) hatten keine Landeslisten eingereicht.

Die Wähler in Schleswig-Holstein entscheiden am 8. Mai über die Zusammensetzung des Landesparlaments.

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