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Lebenslange Haft für Mord an Nathalie: Urteil rechtskräftig

Lebenslange Haft für Mord an Nathalie: Urteil rechtskräftig

Lebenslange Haft für Mord an Nathalie: Urteil rechtskräftig

dpa
Flensburg (dpa/lno) -
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Mit Schutzbrille und Mundschutz sitzt der 47-Jährige Angeklagte im Gerichtssaal. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild

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Das Urteil des Flensburger Landgerichts im Fall des Mordes an der 23-jährigen Nathalie M. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 14. September als unbegründet verworfen, teilte das Gericht am Freitag mit. Die I. Große Strafkammer hatte den Angeklagten (47) am 12. Februar dieses Jahres wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht hatte es nach einem umfangreichen Indizienprozess als erwiesen angesehen, dass der Mann aus einem Dorf nahe der dänischen Grenze 2019 die 23-Jährige ermordet hatte. Die Frau aus Stadum war im August 2019 zunächst vermisst worden. Zwei Wochen später wurde ihre unbekleidete, stark verweste Leiche zufällig am Rande eines Feldweges in der Nähe des Wohnortes des Angeklagten gefunden. Dieser saß zu diesem Zeitpunkt schon seit einigen Tagen in Untersuchungshaft.

Am Ende der fast ein Jahr dauernden Beweisaufnahme ging das Gericht davon aus, dass der Mann und die Frau einander über eine Dating-Plattform im Internet kennengelernt hatten, auf der Nathalie M. sich prostituierte. Am 17. August 2019 verabredeten sie sich. Vor, während oder nach dem Sex auf einem abgelegenen Waldweg in Schafflund sei es zu einem Konflikt gekommen.

Um seinen Willen durchzusetzen, habe der Mann einen Elektroschocker verwendet, so die Überzeugung des Gerichts. Um eine gefährliche Körperverletzung und/oder ein Sexualdelikt zu verschleiern, habe er Nathalie M. dann vorsätzlich stranguliert.

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