Pandemiemaßnahmen

Lübeck bleibt vorerst bei Maskenpflicht in Gebäuden

Lübeck bleibt vorerst bei Maskenpflicht in Gebäuden

Lübeck bleibt vorerst bei Maskenpflicht in Gebäuden

dpa
Lübeck (dpa/lno) -
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Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

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In den öffentlichen Dienstgebäuden der Hansestadt Lübeck gilt anders als im Land weiterhin eine Maskenpflicht. Angesichts des nach wie vor hohen Infektionsgeschehen mit der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus macht die Stadt von ihrem Hausrecht Gebrauch, um Besucher und Beschäftigte vor Ansteckung zu schützen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Die Maskenpflicht gilt den Angaben zufolge bis zum 30. April und betrifft auch die Museen der Stadt und das Theater. Landesweit dagegen gilt seit Sonntag nur noch in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Nahverkehr Maskenpflicht.

Die Stadt Lübeck begründete ihre Entscheidung zur Verlängerung der Maskenpflicht auch mit dem Schutz der kritischen Infrastruktur. Deren Arbeits- und Funktionsfähigkeit müsse zur Versorgung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine erhalten bleiben, heiß es in der Mitteilung. Die Überprüfung des 3G-Status in den städtischen Gebäuden entfalle dagegen, heißt es in der Mitteilung.

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