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Madsen: Mit Gesetzesänderungen Planungen beschleunigen

Madsen: Mit Gesetzesänderungen Planungen beschleunigen

Madsen: Mit Gesetzesänderungen Planungen beschleunigen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU). Foto: Marcus Brandt/dpa/Archivbild

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Immer wieder wird geklagt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern. Aus Kiel kommen jetzt Vorschläge, wie es schneller gehen könnte. Dazu müssten Gesetze geändert werden.

Die schleswig-holsteinische Regierung sieht Möglichkeiten zur Beschleunigung von wichtigen Infrastrukturprojekten. 18 Bundes- und Landesgesetze könnten entsprechend geändert oder ergänzt werden, teilte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) am Dienstag mit. Das betreffe die Bereiche Energieversorgung, Küstenschutz sowie Straßen-, Hafen und Schieneninfrastruktur. Auch bei der Digitalisierung von Genehmigungs- und Anhörungsverfahren gebe es Beschleunigungspotenzial.

Das ist nach Madsens Angaben das Ergebnis einer Analyse bestehender Rechtsvorschriften durch Experten der Landesregierung. Nun sollen die Vorschläge konkretisiert, mit dem Bund abgestimmt und umgesetzt werden. Der Minister betonte aber auch, dass bei vielen gesetzlichen Regelungen das Beschleunigungspotenzial bereits ausgeschöpft sei.

Die Änderungsvorschläge des Landes betreffen den Angaben zufolge vor allem das Planfeststellungsrecht für Verkehrsinfrastrukturvorhaben und Projekte der Energieversorgung durch Erneuerbare Energien. Beispielsweise gehe es darum, Bagatellvorhaben von der Planfeststellung auszunehmen und Umweltverträglichkeitsvorprüfungen maßvoll zu begrenzen. Als Beispiele nannte er den Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen oder Energie-Zuleitungen von weniger als 100 Metern Länge.

Auch bei der Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten für Teile von Windenergieanlagen sieht die Landesregierung Handlungsbedarf. Beschleunigungspotenzial sieht der Minister auch in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beim Straßenbau sowie in der Wiedereinführung der Pflicht von Klägern, ihre Einwendungen und Beweise bereits im Planungsverfahren einzuführen und nicht erst im Zuge einer Klage. Vorteile könnte auch eine Stichtagsregelung für behördliche Zulassungsentscheidungen bringen.

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