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Millionen-Schaden durch Schwarzarbeit: Mann will gestehen

Millionen-Schaden durch Schwarzarbeit: Mann will gestehen

Millionen-Schaden durch Schwarzarbeit: Mann will gestehen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

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Er soll über vier Bauunternehmen mit Schwarzarbeit mehrere Millionen Euro beiseitegeschafft haben. Gegen Strafmilderung will ein 43-Jähriger gestehen. Nach ersten Aussagen mahnt ihn das Gericht aber zur Wahrheit.

Mit mehreren Baufirmen in Neumünster soll ein 43 Jahre alter Angeklagter Finanzbehörden und Sozialversicherungen um rund drei Millionen Euro geschädigt haben. Fast sechs Jahre lang habe der Mann als «faktischer Geschäftsführer seine Verantwortung verschleiert», sagte die Staatsanwältin am Dienstag vor dem Kieler Landgericht.

Um seine eigenen Gewinnmargen zu erhöhen, habe der Angeklagte mit falschen Angaben Steuerbehörden und Versicherungen um rund 3,2 Millionen Euro geschädigt. Die Anklage umfasst 167 Taten, neben Schwarzarbeit auch Insolvenzbetrug und versuchter Betrug mit Corona-Überbrückungshilfen.

Laut Anklage beschäftigte der Mann im Tatzeitraum von Juni 2017 bis Februar 2023 in vier nacheinander betriebenen Baufirmen in Neumünster Arbeitnehmer auch aus Nicht-EU-Ländern ohne Aufenthaltstitel schwarz. Dabei habe er der Finanzbehörde und den Sozialversicherungen «aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Zahlungen vorenthalten», sagte die Staatsanwältin. Die Firmen liefen auf Namen seiner Frau und anderer, der Angeklagte habe aber Vollmacht oder Zugriffsmöglichkeit auf die Geschäftskonten gehabt.

Der 43-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft bereits einschlägig vorbestraft. Er stand im Tatzeitraum unter Bewährung. Seit seiner Verhaftung im März 2023 sitzt er in Untersuchungshaft. Ihm droht eine langjährige Freiheitsstrafe. Auf Anregung des Gerichtes könnte der Familienvater aber im Rahmen einer Verständigung mit Strafmilderung rechnen. Dazu wäre ein umfassendes Geständnis Voraussetzung, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer wolle sich dann an einen Strafrahmen von fünf Jahren und fünf Monaten bis sechs Jahre halten.

Der Angeklagte sagte zwar ein Geständnis zu. Doch nach ersten Äußerungen ermahnte ihn der Richter zu einem glaubhaften Geständnis.

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