Schleswig-Holstein & Hamburg

Ministerium erlässt Hygieneauflagen wegen Geflügelpest

Ministerium erlässt Hygieneauflagen wegen Geflügelpest

Ministerium erlässt Hygieneauflagen wegen Geflügelpest

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Wegen der sich im Norden ausbreitenden Geflügelpest macht das Landwirtschaftsministerium Tierhaltern Auflagen zur Hygiene. Die sogenannte Allgemeinverfügung gelte von Mittwoch an, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Damit werde eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter geschaffen.

Wer etwa Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, muss unter anderem dafür sorgen, dass beim Betreten von Ställen Schutzkleidung getragen wird und die Schuhe gewechselt werden. Vor den Eingängen müssen Desinfektionswannen oder -matten aufgestellt werden. Die Regeln gelten auch für Halter von Vögeln, die für Tierschauen, Wettflüge, Ausstellungen, Turnierkämpfe, zur Zucht oder zum Verkauf gehalten werden. Ausgenommen sind Heimtiere. Die Landkreise und kreisfreien Städte können für ihr Gebiet oder Teile davon verfügen, dass die Tiere nur noch im Stall gehalten werden dürfen.

Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) wurde die Vogelgrippe bisher bei 117 Wildvögeln in neun Kreisen nachgewiesen. Zudem sind mehrere Geflügelhaltungen in verschiedenen Kreisen betroffen. «Um weitere Einträge des Virus in Bestände zu verhindern, müssen in Betrieben und privaten Haltungen unbedingt strenge Hygieneauflagen eingehalten werden.»

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