Urteil

Mord am Michel: Lebenslang für 47-Jährigen

Mord am Michel: Lebenslang für 47-Jährigen

Mord am Michel: Lebenslang für 47-Jährigen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Der Angeklagte (m) sitzt vor Beginn der Verhandlung in einem Sitzungssaal im Strafjustizgebäude. Foto: Jonas Walzberg/dpa

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Die Verurteilung eines 47-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen eines Mordes am Hamburger Michel ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten verworfen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Das Landgericht Hamburg hatte den Italiener am 7. Oktober vergangenen Jahres wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und zudem die Unterbringung des Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Nach Überzeugung des Landgerichtes hatte der gelernte Konditor, der Geldsorgen hatte, sein Opfer am frühen Morgen des 28. März 2022 mit einem Messer an der Michelwiese getötet. Der Angeklagte habe das Portemonnaie des 62 Jahre alten Portugiesen an sich genommen, 250 Euro herausgenommen und es in den Müll geworfen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten vergeblich gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen gewesen. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass die Kriterien für eine besondere Schwere der Schuld nicht gegeben waren.

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