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Mordversuch: Zehn Jahre Haft für Angeklagten gefordert

Mordversuch: Zehn Jahre Haft für Angeklagten gefordert

Mordversuch: Zehn Jahre Haft für Angeklagten gefordert

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Gerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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Im Prozess um den Mordversuch an einer Frau in Hamburg-Rahlstedt hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch zehn Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Der 41-Jährige soll am 30. Mai vergangenen Jahres seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in der ehemaligen Familienwohnung unvermittelt mit der Faust in das Gesicht geschlagen und dann mit einem Strang Kabelbindern bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Die damals 38 Jahre alte Frau befand sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in akuter Lebensgefahr und erlitt zahlreiche Verletzungen.

Die 38-Jährige tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Ihre Vertreterin schloss sich der Strafforderung der Staatsanwaltschaft an, wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte. Die Verteidigerin beantragte sieben Jahre Haft. Das Urteil soll am Donnerstag nächster Woche verkündet werden.

Die 38-Jährige hatte Ende Januar als Zeugin von ihrer konfliktreichen Ehe mit dem Angeklagten berichtet. Im März 2021 sei ihr Mann ausgezogen. Am Tattag sei er nachmittags gekommen, um Kleidung und Schuhe abzuholen. In der Küche habe sie ihm gesagt, dass ihre Beziehung endgültig vorbei sei. Er sei ruhig geblieben. Während ihr Mann zu den im Schlafzimmer bereitgestellten Sachen ging, habe sie sich nach der Arbeit mit einem Kaffee auf die Terrasse legen wollen, berichtete die Altenpflegerin. Es habe jedoch eine Auflage für die Liege gefehlt.

Als sie das Polster aus dem Schlafzimmer holen wollte, habe sie plötzlich einen Schlag bekommen. Sie sei aufs Bett gefallen, und ihr Mann habe sie von hinten gewürgt, berichtete sie unter Tränen. Einmal habe er kurz von ihr abgelassen, weil sie ihm in einen Finger beißen konnte. Durch das geöffnete Fenster schrie sie um Hilfe. Dann habe er sie erneut gewürgt. Erst im Krankenhaus sei sie wieder zu sich gekommen.

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