Schleswig-Holstein & Hamburg

Neue Corona-Verordnung veröffentlicht: Übernachten erlaubt

Neue Corona-Verordnung veröffentlicht: Übernachten erlaubt

Neue Corona-Verordnung veröffentlicht: Übernachten erlaubt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Testflüssigkeit eines Corona-Schnelltests wird ausgewertet. Foto: Soeren Stache/dpa/Symbolbild

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Der Hamburger Senat hat am Montag eine neue Corona-Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Demnach sind ab Dienstag wieder touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen erlaubt. Voraussetzung sind die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein Schnelltest nur 12 Stunden. Die Betriebe dürfen nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Verboten ist weiterhin, privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten. Hafen- und Stadtrundfahrten können wieder stattfinden.

Weitere Lockerungen gibt es im Sportbereich: 20 Erwachsene dürfen gemeinsam im Freien trainieren, in geschlossenen Innenräumen ist nur kontaktfreier Sport von maximal zehn Personen nach Vorlage eines negativen Tests zulässig. Getestete, genesene und vollständig geimpfte Bürger dürfen auch in Fitnessstudios trainieren oder Yogastudios besuchen, wobei nur eine Person je zehn Quadratmeter Fläche eingelassen werden darf. Kinder dürfen ohne zahlenmäßige Begrenzung und Corona-Test Turnhallen und Sportplätze nutzen. Sportveranstaltungen können mit bis zu 650 Zuschauern stattfinden.

Private Treffen sind weiterhin auf fünf Personen beschränkt, allerdings dürfen sie jetzt aus mehr als zwei Haushalten kommen. Nach einer Bundesverordnung zählen genesene und vollständig geimpfte Menschen seit dem 9. Mai bei dieser Beschränkung nicht mit.

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