Schleswig-Holstein & Hamburg

Neue Regeln für zinsfreie Darlehen fürs Eigenheim im Norden

Neue Regeln für zinsfreie Darlehen fürs Eigenheim im Norden

Neue Regeln für zinsfreie Darlehen fürs Eigenheim im Norden

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Ministerin für Inneres, ländliche Räume und Integration von Schleswig-Holstein. Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild

Einkommensschwächeren Familien und Alleinerziehenden mangelt es oft an Eigenkapital für den Erwerb eines Eigenheims. Ihnen will Innenministerin Sütterlin-Waack helfen. Sie sollen in Schleswig-Holstein leichter zinsfreie Darlehen erhalten.

Familien sollen im Norden ab 1. April leichter zinsfreie Darlehen für den Neubau oder Kauf eines Hauses erhalten. «Viele Menschen haben in Schleswig-Holstein aktuell keine Chance, Wohneigentum zu erwerben, da ihnen das notwendige Eigenkapital fehlt, um überhaupt Baukredite zu bekommen», sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb habe das Land die Förderbedingungen angepasst. «Ich hoffe, dass wir damit vielen Menschen eine gute Starthilfe geben können.»

Bei der sozialen Wohnraumförderung gelten künftig neue Förderbedingungen. Haushalte mit mindestens einem Kind beziehungsweise einem schwerbehinderten Angehörigen erhalten ein für 20 Jahre zinsfreies Darlehen bis 100 000 Euro. Fällig wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent.

Bei einem 4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder) liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 39 360 Euro. Das entspricht einem Brutto-Haushalts-Einkommen von etwa 60 000 Euro. Bei zwei Erwachsenen und einem Kind liegt die Grenze bei 32 640 Euro oder bei einem Brutto-Haushaltseinkommen von etwa 49 000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kredite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) künftig auch ohne die bislang notwendige Eigenkapitalquote von 7,5 Prozent der Kreditsumme möglich.

Neben der Grundförderung gibt es im Norden ab April auch Zusatzdarlehen über 15 000 Euro, wenn sowohl ein barrierefreier Eingang als auch breitere Türen und eine barrierefreie Dusche im Erdgeschoss entstehen. Nur wer alle drei Ein- oder Umbauten vornimmt, kann diese zusätzliche Förderung beantragen. Für neuen Wohnraum für schwerbehinderte Menschen durch besondere bauliche Maßnahmen gibt es alternativ Zusatzdarlehen in Höhe von 50 000 Euro.

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