Schleswig-Holstein & Hamburg

OVG weist Klage gegen Schließung von Friseursalons ab

OVG weist Klage gegen Schließung von Friseursalons ab

OVG weist Klage gegen Schließung von Friseursalons ab

dpa
Schleswig (dpa/lno)-
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Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einen Eilantrag gegen die andauernde Schließung von Friseurbetrieben als unbegründet abgelehnt. Der für Infektionsschutzrecht zuständige Senat halte das in der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 22. Januar enthaltene Verbot von Dienstleistungen mit Körperkontakt samt Friseurleistungen nach summarischer Prüfung weiter für rechtmäßig, teilte das OVG am Freitag mit. Hausbesuche sowie Reparaturen von Perücken und Haarteilen für Chemotherapie-Patienten sind darin inbegriffen. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 3 MR 6/21).

Antragsteller war der Landesobermeister der Friseurinnung, der in Wyk auf Föhr einen Salon betreibt. Bund und Länder haben mittlerweile beschlossen, dass Friseursalons am 1. März öffnen dürfen. Anders als Hörgeräte-Akustikern und Optikern komme Friseuren keine medizinische Relevanz zu, erläuterte das OVG.

Bereits Mitte Januar hatte der Senat entschieden, das Verbot von Friseurleistungen unterliege keinen rechtlichen Bedenken. An diesen Erwägungen halte er unter Verweis auf den Corona-Lagebericht des Robert Koch-Instituts vom 10. Februar fest, hieß es jetzt. Die Infektionslage habe sich infolge der diffusen Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 und der inzwischen aufgetretenen Mutationen nicht wesentlich verändert. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, körpernahe Dienstleistungen mit entsprechenden Hygienekonzepten und unter Verwendung medizinischer Masken zu erbringen.

Letztlich gehe es immer noch darum, generell Kontakte auf der privaten Ebene, die nicht unbedingt erforderlich sind, in der Fläche zu reduzieren. In Anbetracht des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 10. Februar, wonach die Friseure ab 1. März wieder öffnen dürfen, könne auch nicht von einem «unbefristeten Berufsausübungsverbot» die Rede sein.

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