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Polizisten bei Kontrolle unerlaubt gefilmt: Geldstrafe

Polizisten bei Kontrolle unerlaubt gefilmt: Geldstrafe

Polizisten bei Kontrolle unerlaubt gefilmt: Geldstrafe

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Plakat mit der Aufschrift «Maskenpflicht». Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild

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In Videos im Internet polemisiert ein Hamburger Maskenverweigerer gegen die Corona-Maßnahmen. Bei einem Dreh bekommt dann der 30-Jährige Ärger mit der Polizei. Das Amtsgericht verurteilt ihn - aber nicht wegen seiner Kritik an den Maßnahmen.

Wegen der Veröffentlichung von Videos einer Polizeikontrolle während des Corona-Lockdowns im Frühjahr 2021 hat das Amtsgericht Hamburg einen 30-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils muss der unter dem Namen Freddy Independant in sozialen Medien bekannte Angeklagte 160 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen. Die Richterin sprach ihn am Donnerstag wegen Verletzung des Kunsturhebergesetzes und Beleidigung schuldig. Der Staatsanwalt hatte 140 Tagessätze gefordert, der Verteidiger eine nicht bezifferte geringe Geldstrafe.

Der Angeklagte hatte am 2. April vergangenen Jahres (Karfreitag) an der Außenalster Video-Interviews geführt, als zwei Polizisten die Gruppe auf die Maskenpflicht aufmerksam machten. Freddy Independant filmte die sich daraus entwickelnde Diskussion mit den Beamten und streamte sie zum Teil live auf Instagram.

Später lud er auf verschiedenen Plattformen drei Videos hoch. Eines war mit «Blödizei» betitelt und zeigte die Beamten unverpixelt und mit Namensschild. Die Polizisten hatten ihn während des Einsatzes jedoch mehrfach aufgefordert, sie nicht zu filmen. Damit verstieß der Angeklagte gegen das Kunsturhebergesetz, nach dem Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlich werden dürfen.

«Gegenstand ist nicht Ihre Kritik an den Corona-Maßnahmen - ganz im Gegenteil, Sie dürfen sich kritisch äußern. Aber Sie dürfen nicht Leute an den digitalen Pranger stellen», sagte die Richterin zu dem Angeklagten, der nach eigenen Angaben zum ersten Mal in diesem Jahr eine Maske trug. Die Videos waren mehr als sechs Millionen Mal geklickt worden, vor allem auf der Plattform Tiktok.

Wegen zweier ähnlicher Vorfälle war der Mann bereits im vergangenen April, wenige Tage nach den jetzt verhandelten Taten, vom Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro - also insgesamt 3200 Euro - verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er sich in einem Kino und in einem Supermarkt geweigert, eine Maske zu tragen. Mitarbeiter, die ihn auf die Pflicht hinwiesen, filmte er - anschließend lud er die Videos hoch. Dieses Urteil wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz ist rechtskräftig, wie die Richterin am Donnerstag sagte.

In seinem letzten Wort versicherte der Angeklagte, er sei damals provokant gewesen, weil er kein Verständnis für die Corona-Maßnahmen hatte. Inzwischen habe er sich persönlich weiterentwickelt. Er wolle ein friedliches und entspanntes Leben als Familienvater führen. Die Reue nahm ihm die Richterin aber nicht ab. Er habe noch im vergangenen November in einem Podcast über die Polizisten gesagt: «Ich hab' die so krass bloßgestellt.»

Youtube, wo Freddy Independant nach eigenen Angaben rund 30.000 Abonnenten hatte, hat seinen Kanal inzwischen gelöscht. Der Grund dafür sei die angebliche Verbreitung medizinischer Fehlinformationen gewesen, sagte der 30-Jährige. Mit den Videos habe er so gut wie kein Geld verdient. Die Einnahmen von wenigen hundert Euro habe er in seine Technik investiert und seine Kameraleute damit bezahlt.

Der Staatsanwalt betonte, dass das Bekunden einer Meinung völlig in Ordnung sei. «Sie können alles in Abrede stellen, auch dass es ein Virus gibt», sagte er. Die Meinungsfreiheit habe aber eine Grenze, wenn es um eine Beleidigung gehe. «Wenn Youtube Sie rausschmeißt, hat der Staat damit erstmal nichts zu tun», erklärte der Staatsanwalt. Die Plattform habe ihre eigenen Community-Regeln.

Die beiden Polizisten sagten aus, sie seien nach dem Vorfall vor allem von Kollegen auf die Videos angesprochen worden. Sein Name sei direkt unter dem Titel «Blödizei» zu sehen gewesen, berichtete einer der Beamten. «Schön ist das nicht», sagte der 56-Jährige als Zeuge. Seine Kollegin berichtete, sie sei in den Wochen danach von rund 20 Personen angeschrieben worden. «Was macht ihr da? Was ist los?», hätten sie von ihr wissen wollen.

Aufnahmen von Polizeieinsätzen sind häufig in sozialen Medien zu sehen. «Grundsätzlich wünschen wir uns von unseren Einsatzkräften eine gewisse Gelassenheit beim Filmen von Polizeieinsätzen», erklärte ein Sprecher der Hamburger Polizei. Er fügte hinzu: «Klar ist aber: Auch Polizistinnen und Polizisten haben Persönlichkeitsrechte und müssen bei der Dienstausübung nicht alles hinnehmen.»

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