Landgericht Kiel
Prozess um Auto-Attacke: Schmerzensgeldforderungen anerkannt
Prozess um Auto-Attacke: Schmerzensgeldforderungen anerkannt
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Der Prozess um die Auto-Attacke in Henstedt-Ulzburg im Jahr 2020 geht auf die Zielgerade. Am Montag nahm der Anwalt des Angeklagten Stellung zu Forderungen der Nebenkläger - und stellte neue Beweisanträge.
Im Prozess um die Auto-Attacke am Rande einer AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg hat der Verteidiger des Angeklagten die Schmerzensgeldforderungen vierer Nebenkläger anerkannt. «Mein Mandant bedauert die Verletzungen», sagte Rechtsanwalt Jens Hummel am Montag im Prozess vor dem Kieler Landgericht.
Am 17. Oktober 2020 war der damals 19 Jahre alte Angeklagte mit einem Auto in eine Gruppe von vier Menschen gefahren. Er wollte nach Angaben seines Anwaltes damit einen Freund schützen, der von den Antifa-Demonstranten angegriffen worden sei. «Es war ihm nicht bewusst, dass er Personen hätte töten können. Keinesfalls nahm er das billigend in Kauf», sagte Verteidiger Hummel.
Sämtliche vier Nebenkläger seien «Teil der maskierten Gruppe» gewesen, die den Freund des Angeklagten angegriffen habe. Die meisten der von ihnen vorgebrachten körperlichen und psychischen Verletzungen in Folge des Vorfalls bestritt der Rechtsanwalt. Trotzdem sei sein Mandant zu Schmerzensgeldzahlungen bereit - jeweils zweimal 2000 Euro sowie je einmal 1000 Euro und 500 Euro.
Für eine Nebenklägerin beantragte Rechtsanwalt Hummel ein psychologisches Gutachten. Seine These: Ihre psychischen Probleme seien nicht Folge des Vorfalls, sondern Ausdruck einer «andauernden Lebenskrise», die schon zuvor bestanden habe. Diese Beleidigung und Herabwürdigung eines Opfers kenne man aus vielen Beispielen, entgegnete der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, Verteidiger der Nebenklage. «Das ist ein weiterer Angriff auf die Person, das weisen wir zurück.»
Der Verteidiger des Angeklagten stellte auch einen Beweisantrag, die Bedeutung des Begriffs «Ortskontrollfahrt» durch einen Sachverständigen klären zu lassen - so nannte sich die Chatgruppe des Angeklagten. Dies sei ein allgemeiner Begriff der Jugendkultur und weise keinen politischen Hintergrund auf, so Hummel.
Wegen der neuen Beweisanträge der Verteidigung wird es einen zusätzlichen Verhandlungstermin geben. Am 11. Dezember sollen nach jetzigem Stand die Plädoyers gehalten werden, das Urteil könnte in der Woche vor Weihnachten verkündet werden, sagte die Vorsitzende Richterin Maja Brommann.