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Prozess gegen Heikendorfer Panzer-Besitzer startet Ende Mai
Prozess gegen Heikendorfer Panzer-Besitzer startet Ende Mai
Prozess gegen Heikendorfer Panzer-Besitzer startet Ende Mai
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Im Sommer 2015 ziehen Bundeswehrsoldaten mit Riesenaufwand einen Wehrmachtspanzer aus der Garage eines Hauses an der Kieler Förde. Auch ein Flakgeschütz, Waffen und Munition werden abtransportiert. Nun startet der Prozess gegen den 84-jährigen Besitzer.
Fast sechs Jahre nach dem Fund eines Wehrmachtspanzers und weiterer früherer Kriegswaffen in einer Villa im Kieler Vorort Heikendorf muss sich ein 84-Jähriger ab dem 28. Mai vor dem Kieler Landgericht verantworten. Das teilte Gerichtssprecher Markus Richter am Dienstag mit. Das Urteil könnte Anfang Juli verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft war im Sommer 2015 bei einer Hausdurchsuchung - bei der es eigentlich um Nazi-Kunst ging - auf die Waffensammlung des Angeklagten gestoßen. Unter anderem wurde ein alter Kampfpanzer vom Typ «Panther» aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Zudem besaß der Mann ein 8,8-Zentimeter-Flakgeschütz, einen Torpedo, einen Mörser, Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen sowie mehr als 1000 Schuss Munition.
Im Kern des Verfahrens geht es darum, ob alle vom Besitzer gehorteten Waffen funktionsfähig waren. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Sie klagt Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und weitere waffenrechtliche Verstöße an. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden mit mindestens einem Jahr und maximal fünf Jahren Gefängnis geahndet.
Doch das Kieler Landgericht kam laut Sprecher vorerst zu einer anderen Bewertung. Gestützt auf mehrere vom Gericht eingeholte Gutachten geht die 7. Strafkammer demnach davon aus, dass es sich «nur bei der sichergestellten Flugabwehrkanone nach wie vor um eine Kriegswaffe handeln dürfte».
Bei dem in Heikendorf abtransportierten Panzerkampfwagen, dem Torpedo und einem Mörser vom Kaliber 5 Zentimeter gehe es wahrscheinlich «nicht um Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes, weil diese nicht mehr als solche einsatzfähig seien», so das Gericht.
Verteidiger Gerald Goecke sieht sich «durch den Eröffnungsbeschluss der Strafkammer weitgehend bestätigt», wie er auf Anfrage mitteilte. Nach früheren Angaben der Verteidigung handelt es sich bei den Anklagegegenständen «um entmilitarisierte historisch-museale Objekte, die nicht die Tatbestandsmerkmale einer Kriegswaffe erfüllen». Er sehe «nun eine gute Grundlage für etwaige Rechtsgespräche, in denen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Verfahrensgestaltung erörtert werden könnte». Sein «im 85. Lebensjahr stehender Mandant wird sorgfältig abzuwägen haben, welcher Aufwand und welcher Einsatz nach sechsjähriger Verfahrensdauer dafürstehen, die Anklage auch in weiteren Punkten anzugreifen».
Die komplizierte Bergung des Weltkriegs-Panzers aus der Kellergarage des Besitzers Sammlers hat der Bundeswehr einiges abverlangt: Rund neun Stunden brauchten knapp 20 Soldaten, um den Panzer mit einem Gewicht von rund 40 Tonnen aus dem Haus zu holen und auf einen Tieflader zu schieben. Möglich wurde dies nur durch zwei Bergepanzer mit reichlich Zugkraft, zuvor eigens gebauten Holzrampen und schweißtreibender Millimeterarbeit bei hochsommerlichen Temperaturen.