Landgericht Kiel

Prozess um «Koks-Taxi»: Strafmilderung für Drogenkuriere

Prozess um «Koks-Taxi»: Strafmilderung für Drogenkuriere

Prozess um «Koks-Taxi»: Strafmilderung für Drogenkuriere

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

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Mildere Strafen für zwei Drogenkuriere: Im ersten Prozess um einen florierenden Drogenlieferdienst per «Koks-Taxi» im Kreis Segeberg waren die beiden Männer als Mitangeklagte zu drei Jahren und zehn Monaten sowie drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nun erhielten sie am Landgericht Kiel jeweils vier Monate weniger, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Das Urteil vom Vortag ist demnach noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen: 1 KLs 593 Js 29935/21). Zunächst hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.

Die Verteidigung hatte Bewährungsstrafen gefordert, die Staatsanwaltschaft wollte das alte Strafmaß beibehalten. Bei beiden Männern ging die Kammer von minder schweren Fällen aus. Das neue Verfahren wurde nötig, weil der Bundesgerichtshof der Revision der Angeklagten bezüglich ihres Strafmaßes stattgegeben hatte. Deshalb musste eine andere Kammer neu darüber verhandeln.

Die Strafe gegen den 26 Jahre alten Chef der Bande von sechs Jahren Freiheitsstrafe und eine Bewährungsstrafe für einen weiteren Mitangeklagten aus dem ersten Prozess blieben unverändert.

Die Drogenbande soll von April bis Dezember 2021 in Hamburg Kokain, Amphetamine, Cannabis und Ecstasy eingekauft und den Drogenhandel im Kreis Segeberg per «Koks-Taxi» organisiert haben. Die Bestellungen der Kunden gingen per WhatsApp per Handy ein, geliefert wurde frei Haus. Bei dem 26-Jährigen wurde die Einziehung von rund 180.000 Euro Gewinn verfügt.

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