Landgericht

Prozess um Tod beim Zahnarzt: Geld- und Bewährung gefordert

Prozess um Tod beim Zahnarzt: Geld- und Bewährung gefordert

Prozess um Tod beim Zahnarzt: Geld- und Bewährung gefordert

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild

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In einer Altonaer Zahnarztpraxis wird ein Mann unter Vollnarkose behandelt. Es kommt zu Komplikationen, der Patient stirbt. Acht Jahre danach fordert die Staatsanwaltschaft eine Bestrafung der Ärzte.

Im Prozess um den Tod eines Patienten hat die Hamburger Staatsanwaltschaft am Montag eine Geldstrafe für die angeklagte Zahnärztin und eine Bewährungsstrafe für den Narkosearzt beantragt. Der 67 Jahre alte Anästhesist soll wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Die 46 Jahre alte Zahnärztin habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht und solle darum eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 250 Euro bekommen, hieß es nach Angaben einer Gerichtssprecherin.

Die beiden Ärzte hatten am 27. Mai 2016 einen 18-Jährigen behandelt. Der junge Mann hatte zahlreiche kaputte Zähne und große Schmerzen, aber riesige Angst vor der Behandlung. Er ging zusammen mit seiner Mutter in eine Zahnarztpraxis in Altona und wollte für die Behandlung eine Vollnarkose. Bei dem mehrstündigen Termin kam es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb der junge Mann in einem Krankenhaus.

Die Anklage wirft den beiden Ärzten vor, den 18-Jährigen nicht ordnungsgemäß über alle Risiken und die Art der Narkose-Überwachung aufgeklärt zu haben. Wegen der unsachgemäßen Narkose-Führung sei es zu dem Herz-Kreislauf-Versagen gekommen. Dies sei vom Anästhesisten aber falsch gedeutet worden. Der Rettungsdienst sei zu spät alarmiert worden.

Zum Prozessauftakt am 4. April hatten die Ärzte den Tod des Patienten sehr bedauert. Der Anästhesist hatte Fehler eingeräumt. Die Zahnärztin meinte, ihre Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. Die Verteidiger sollen ihre Plädoyers am 2. Juli abschließen. Das Urteil soll am 12. Juli verkündet werden.

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