Hamburg

Prozess um Vergewaltigung im Stadtpark: Haft beantragt

Prozess um Vergewaltigung im Stadtpark: Haft beantragt

Prozess um Vergewaltigung im Stadtpark: Haft beantragt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Seit anderthalb Jahren stehen zehn junge Männer in Hamburg vor Gericht. Es geht um die Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Stadtpark. Nun soll der Prozess bald zu Ende gehen.

Nach fast 70 Verhandlungstagen und der Vernehmung von fast 100 Zeugen in einem Prozess um eine Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark will das Gericht am 28. November das Urteil verkünden. Zehn junge Männer sind angeklagt, im September 2020 eine damals 15-Jährige missbraucht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat für neun Angeklagte Strafen von einem Jahr und drei Monaten bis zu drei Jahren gefordert, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. In drei Fällen soll die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, in zwei weiteren Fällen die Entscheidung über eine Aussetzung zur Bewährung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Für einen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt. Die Verteidigung hat ebenfalls Freispruch gefordert - und zwar für alle zehn Angeklagten.

Wegen des Alters der 19- bis 23-jährigen Beschuldigten zur Tatzeit wird das Verfahren von einer Jugendkammer am Landgericht geführt. Die Öffentlichkeit war zu Prozessbeginn am 10. Mai 2022 ausgeschlossen worden. Auch am 28. November sollen die Zuschauer nach Verkündung des Strafmaßes und einer Zusammenfassung der Urteilsgründe den Saal verlassen.

Die 15-Jährige hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 19. September 2020 eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. In der Corona-Zeit hatte sich die Grünanlage zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Stark alkoholisiert sei die Jugendliche teilweise unter Anwendung von Gewalt in einem Gebüsch missbraucht worden.

Nach früheren Angaben des Senats sind vier der Angeklagten Deutsche, weitere vier haben armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeiten. Bei zwei Beschuldigten sollte die Nationalität vom Gericht geklärt werden.

Das Gericht hat an den bislang 67 Verhandlungstagen 96 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört. Ein elfter Angeklagter war am 5. April dieses Jahres freigesprochen worden, das Verfahren gegen ihn war abgetrennt worden. Zunächst hatte «Zeit online» über die Plädoyers und den Termin zur Urteilsverkündung berichtet.

Mehr lesen