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Radlader-Unfall: Keine Anhaltspunkte für technischen Defekt

Radlader-Unfall: Keine Anhaltspunkte für technischen Defekt

Radlader-Unfall: Keine Anhaltspunkte für technischen Defekt

dpa
Toppenstedt
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Ein Rettungswagen parkt vor der geöffneten Tür eines Wohnhauses. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

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Ein technischer Defekt ist einem Gutachten zufolge nicht die Ursache für den Radlader-Unfall im Landkreis Harburg mit zwei Toten gewesen. Es gebe keine entsprechenden Anhaltspunkte, teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Freitag auf Anfrage mit. Dem technischen Gutachten nach war es nicht erlaubt, Menschen mit dem Fahrzeug zu transportieren. Zunächst hatte der NDR berichtet.

Zudem teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass weiter gegen den Fahrer des Radladers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ermittelt wird. Der Beschuldigte, zum Zeitpunkt des Unfalls 44 Jahre alt, soll Sicherungsmechanismen des Radladers nicht aktiviert haben. Gegen weitere Menschen gibt es keine Untersuchungen.

Bei dem Unfall am 24. Juni in Toppenstedt südlich von Hamburg starben ein 39 Jahre alter Mann und ein Fünfjähriger. Zudem wurden zehn Kinder verletzt, einige von ihnen schwer. Der Unfall ereignete sich während eines Vater-Kind-Zeltlagers. Der Fahrer hatte den Mann und die Kinder mit einem Radlader in einer Box transportiert, die zu Boden fiel. Den Untersuchungen nach war der Fahrer nüchtern.

Gegenwärtig können die anwaltlichen Vertreter der Beteiligten Stellungnahmen zum Gutachten abgeben. Danach werde entschieden, ob das Verfahren abgeschlossen werden könne oder ob weitere Ermittlungen notwendig seien, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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