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Schleswig-Holstein bringt Klimaschutzgesetz auf neuen Stand

Schleswig-Holstein bringt Klimaschutzgesetz auf neuen Stand

Schleswig-Holstein bringt Klimaschutzgesetz auf neuen Stand

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Ein Windrad steht hinter Strommasten auf einer Wiese. Foto: Marcus Brandt/dpa

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Schleswig-Holstein ist vom Klimawandel besonders bedroht und will gegensteuern. Das Kabinett bringt eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg. Das hat Konsequenzen unter anderem für Bauherren.

Schleswig-Holstein modernisiert sein Gesetz für Energiewende, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (EWKG). Entscheidendes Ziel ist die Klimaneutralität des nördlichsten Bundeslandes bis 2040, wie Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne) am Dienstag nach dem Kabinettsbeschluss sagte. «Mit dem novellierten EWKG setzt Schleswig-Holstein die Segel klar auf Kurs Klimaneutralität. Wir setzen auf stringente Maßnahmen und lassen bei der Umsetzung Augenmaß walten.»

Bis 2030 soll die Stromerzeugung in Schleswig-Holstein aus erneuerbaren Quellen an Land auf mindestens 45 Terawattstunden (TWh) jährlich steigen. Im vergangenen Jahr waren es 20,6 TWh. Besonderes Augenmerk legt das Kabinett auf den Ausbau der Solarenergie. So müssen neue Wohngebäude und Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen künftig mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden. Eigentum verpflichte, sagte Goldschmidt. Wer eine Fläche versiegele, müsse etwas zur Energiewende beitragen. «Wir können nicht immer mehr in freie Flächen gehen.» Dort bestehe die Konkurrenz zum Beispiel mit Naturschutz oder Nahrungsmittelerzeugung.

Wärmenetze in Schleswig-Holstein müssen spätestens ab 2040 klimaneutral betrieben werden. Für Fernwärmekunden soll es mehr Transparenz geben. Unternehmen, die Wärmenetze ineffizient betreiben und überdurchschnittlich hohe Betriebskosten haben, müssen demnach einen Sanierungsplan vorlegen.

Kommunen erhalten für ihre Wärmeplanung Unterstützung vom Land. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Für Kommunen, die wahrscheinlich keinen Anschluss an Wärme- oder Wasserstoffnetz erhalten, gibt es die Möglichkeit zu einem verkürzten Verfahren.

Mit Blick auf Immobilienbesitzer sagte Goldschmidt: «Wir werden niemanden in die Nah- oder Fernwärmeversorgung zwingen.». Es sei Aufgabe der Unternehmen und der Kommunen, attraktive Angebote zu machen.

Kreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen. «Die weltweiten Extremwetterereignisse zeigen uns eindrücklich, dass wir beim Klimaschutz keine Zeit zu verlieren haben.» Das Land will die Erarbeitung der Konzepte mit jeweils 150.000 Euro fördern. Goldschmidt sprach sich erneut dafür aus, die Kosten für Klimaanpassung in einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu finanzieren. Bisher sei nämlich noch völlig unklar, wie die Folgen des Klimawandels bewältigt werden können.

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