Ausreisepflicht

Schleswig-Holstein will nicht aus Krankenhäusern abschieben

Schleswig-Holstein will nicht aus Krankenhäusern abschieben

Schleswig-Holstein will nicht aus Krankenhäusern abschieben

dpa
Kiel (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Krankenbetten stehen in einem Gang in einem Krankenhaus. Foto: Lukas Barth/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Ausreisepflichtige Ausländer sollen nicht mehr aus Schleswig-Holstein abgeschoben werden, solange sie stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Das Sozialministerium änderte den Rückführungserlass entsprechend. «In der Regel wird damit die Entlassung aus dem Krankenhaus abzuwarten sein, um nach Abschluss der Krankenhausbehandlung beurteilen zu können, ob und mit welchen Maßnahmen die Rückführungsplanungen anzupassen sind», teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Dafür müsse erneut die Reisefähigkeit durch einen Arzt festgestellt werden.

Hintergrund ist der Fall einer Frau aus Tunesien, über den Medien berichtet hatten. Sie sei stationär in einer Klinik im Kreis Segeberg behandelt worden und nach einer Entscheidung des Bundes nach Schweden abgeschoben worden, von wo sie nach Deutschland eingereist war.

Mehr lesen