Hamburg-Harburg

Schüsse im Phoenix-Viertel: Neun Jahre Haft für Angeklagten

Schüsse im Phoenix-Viertel: Neun Jahre Haft für Angeklagten

Schüsse im Phoenix-Viertel: Neun Jahre Haft für Angeklagten

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Blick auf ein Relief der Justitia. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

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Ein 55-Jähriger schießt mitten in einem Hamburger Wohngebiet auf zwei Männer. Einen davon verletzt er lebensgefährlich. Den Schüssen ging ein längerer Streit um Lohn voraus. Nun sprachen die Richter das Urteil.

Das Landgericht Hamburg hat einen 55-Jährigen, der mitten am Tag im Harburger Phoenix-Viertel aus geringer Entfernung auf zwei Männer schoss, am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Angeklagte habe sich des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig gemacht, sagte ein Gerichtssprecher. Beide Opfer hätten bleibende Schäden. Strafschärfend sei auch gewesen, sechs Schüsse am helllichten Tag in einem dicht besiedelten Wohngebiet abzugeben. «Das ist hochgradig gefährlich.»

Der Angeklagte hatte die Tat vom 14. November 2021 in dem Verfahren zugegeben. Er habe die Schüsse abgegeben, weil er fürchtete, ansonsten gefangen genommen und mundtot gemacht zu werden, hatte er in einer Erklärung der Verteidigung mitgeteilt.

Eigenen Angaben zufolge hatte der Kosovare als Gerüstbauer für einen der Männer gearbeitet. In dem Zusammenhang hatte es Streit um Geldforderungen gegeben. Es sei um 6200 Euro gegangen, sagte der Gerichtssprecher. «Er war wegen des Geldes verzweifelt.» Zudem hatte der Angeklagte seinem Arbeitgeber mit dem Zoll gedroht, nachdem er mitbekommen haben will, dass dieser in Schwarzarbeit, illegales Glücksspiel und Steuerhinterziehung verstrickt sei. Wenig später sei er aus dem Umfeld des Mannes deshalb mit einer Waffe bedroht worden, hatte der Angeklagte berichtet. Aus dem Grund habe er eine Waffe entwendet, um sich schützen zu können.

Am Tattag selbst war der heute 55-Jährige laut seiner Aussage mit seinem Arbeitgeber im Auto unterwegs, als dieser plötzlich zu dem Café eines Kulturvereins gefahren sei - dem späteren Tatort. Beim Aussteigen sei ein anderer Mann, dessen Familie dieses Café gehörte, schimpfend und bedrohlich auf ihn zugelaufen. Weil der Angeklagte das Schlimmste fürchtete und den Mann kampfunfähig machen wollte, schoss er. Er traf den Mann am Arm und im Unterbauch. Weil dabei auch die Beinschlagader verletzt wurde, bestand zeitweise Lebensgefahr für den Verletzten.

Als der Angeklagte bemerkte, dass sein Arbeitgeber Richtung Café unterwegs war, schoss er ihm dreimal in die Beine und traf ihn dort und am Po. Ihm sei klar gewesen, dass er ein toter Mann sei, wenn sein Arbeitgeber Hilfe hätte holen können, so die Schilderung des Schützen.

Nach Angaben des Gerichtssprechers konnten in dem Prozess nicht alle offenen Fragen geklärt werden - etwa die Rolle des zweiten Mannes aus dem Café. Das liege auch daran, dass die beiden Opfer vor Gericht nur ausweichend geantwortet hätten. Der Vorsitzende Richter habe von einem «undurchsichtigen Milieu» gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt. Die Verteidigung plädierte in Bezug auf einen der beiden Männer auf Freispruch wegen Notwehr und im Fall des anderen Opfers auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren.

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