Landgericht Kiel

Schüsse auf Nebenbuhler: Anwalt bestreitet Tötungsabsicht

Schüsse auf Nebenbuhler: Anwalt bestreitet Tötungsabsicht

Schüsse auf Nebenbuhler: Anwalt bestreitet Tötungsabsicht

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Die Sonne scheint auf den Eingangsbereich am Landgericht Kiel. Foto: Frank Molter/dpa

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Ein 45-Jähriger soll seine Ex-Frau immer wieder bedroht, ihr nachgestellt und sie geschlagen haben. Er soll auf den Nebenbuhler geschossen und zuvor ihr Kind entführt haben. Jetzt beginnt der Prozess.

In einem Prozess vor dem Kieler Landgericht um versuchten Totschlag, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Körperverletzung hat die Verteidigung eine Tötungsabsicht des Angeklagten bestritten. Zum Auftakt sagte der Verteidiger am Montag, der 45-Jährige, der laut Anklage fünf Mal auf den neuen Freund seiner inzwischen von ihm geschiedenen Ex-Frau schoss, habe keine Tötungsabsicht gehabt. «Er wollte seinen Tod nicht», sagte der Verteidiger. Er «wollte ihm nur eine Lehre, einen Denkzettel erteilen» und habe «gezielt auf den Körper geschossen». Der Angeklagte selbst schwieg. Der Nebenbuhler wurde von drei Kugeln getroffen und an Hand, Oberschenkel und Hüfte verletzt.

Nach Überzeugung der Ex-Frau als Nebenklägerin und ihrer Rechtsanwältin hätten die Schüsse eigentlich ihr gelten sollen. Der Angeklagte habe sie zuvor immer wieder geschlagen, gewürgt, mit dem Tod bedroht und ihr ständig nachgestellt, sagten sie am Rande des Verfahrens. So habe er der Frau unter anderem in einem Chat gedroht, er werde sie «von oben bis unten aufschlitzen». Immer wieder habe er gegen ein gerichtlich verfügtes Kontakt- und Annäherungsverbot verstoßen. «Sie hat ein Martyrium durchlitten», sagte die Anwältin. Sie habe jeden Tag gedacht, «hoffentlich überlebt sie das (...).»

Zu den Schüssen auf den neuen Partner der Ex-Frau kam es laut Anklage, als der 23-Jährige im September 2021 nachts gegen 03.00 Uhr ihre Wohnung verließ. Der Angeklagte soll ihn demnach im dunklen Hausflur abgefangen haben und habe ihn zwingen wollen, die Wohnungstür wieder aufzuschließen. Als das misslang, soll der Angeklagte das erste Mal geschossen haben.

Der Angeklagte habe die Schusswaffe auf sein Herz gerichtet, sagte der 23-Jährige als Zeuge und Nebenkläger. Er habe die Waffe noch zur Seite drücken können und dabei einen Handdurchschuss erlitten. Obwohl er ein Schuhregal aus dem Flur auf den Angeklagten geworfen habe, habe dieser weiter geschossen. Zwei Kugel trafen ihn demnach in Oberschenkel und Hüfte. Der Mann habe weiter schießen wollen und versucht abzudrücken, doch habe die Waffe anscheinend eine Ladehemmung gehabt. Der aus dem Kosovo stammende Angeklagte flüchtete. Er sitzt sei März 2022 in Untersuchungshaft.

In einer weiteren Anklage wird dem 45-Jährigen unter anderem Kindesentziehung und Freiheitsberaubung des damals siebenjährigen Sohnes der Ex-Frau, Körperverletzung sowie Geiselnahme vorgeworfen. Demnach fing er Ende Juni 2021 die Frau und ihren Sohn in Kiel nahe einer Bushaltestelle ab. Als sie nicht mit ihm reden wollte, habe er das Kind mit Gewalt gepackt und sei mit ihm in seinem Auto davon gefahren. Er ließ den Jungen erst Stunden später wieder frei. Zuvor habe er der Frau gedroht, er werde ihn «totmachen», wenn sie die Polizei einschalte.

Das Gericht hat zehn Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil wird demnach Mitte November erwartet.

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