Landtagssitzung

Schwarz-Grün sieht nach Urteil Haushaltsnotlage im Norden

Schwarz-Grün sieht nach Urteil Haushaltsnotlage im Norden

Schwarz-Grün sieht nach Urteil Haushaltsnotlage im Norden

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Der Plenarsaal im schleswig-holsteinischen Landtag. Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild

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Gibt es in Schleswig-Holstein eine Haushaltsnotlage? Das wollen zumindest CDU und Grüne den Landtag feststellen lassen. Denn eine gängige Praxis im Norden ist umstritten bis fragwürdig.

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts haben CDU und Grüne eine Haushaltsnotlage in Schleswig-Holstein ausgemacht. Die Koalitionsfraktionen wollen in der Landtagssitzung in der kommenden Woche mit einem Dringlichkeitsantrag eine Haushaltsnotlage für das laufende Jahr feststellen lassen, wie die Fraktionschefs Tobias Koch (CDU) und Lasse Petersdotter (Grüne) am Donnerstag ankündigten. «Die Folgen der Krisen der vergangenen Jahre bestehen auch in diesem Jahr fort und wirken sich auch im Jahr 2023 auf die Haushaltslage des Landes aus.» Das Parlament soll eine außergewöhnliche Notsituation gemäß Landesverfassung feststellen.

Sondervermögen sind in Schleswig-Holstein seit Jahren gängige Praxis beispielsweise das Programm Impuls zum Bau von Straßen. Im Zuge der Corona-Pandemie bewilligte der Landtag 2020 einen Corona-Notkredit über bis zu 5,5 Milliarden Euro, reduzierte diesen aber später. Zudem beschloss das Parlament einen Ukraine-Notkredit über insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Gaby Schäfer, hatte der Deutschen Presse-Agentur nach dem Urteil der Richter in Karlsruhe gesagt: «Notkredite dürfen danach nicht auf Vorrat aufgenommen werden und über mehrere Jahre in Rücklagen und Sondervermögen geparkt werden.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachtes Geld damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Das könnte sich stark auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds auswirken, aus dem die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme - unter anderem für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen - bezahlen wollte.

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