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Senat tritt Befürchtungen bei Tariftreuegesetz entgegen

Senat tritt Befürchtungen bei Tariftreuegesetz entgegen

Senat tritt Befürchtungen bei Tariftreuegesetz entgegen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Kunden gehen durch das Herold Center Norderstedt. Foto: Markus Scholz/dpa

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In Hamburg soll die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem Volumen von unter 100.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren vergeben werden. DGB und Linke befürchten, das Kriterien wie die Tariftreue dabei zu kurz kommen könnten. Der Senat...

Der rot-grüne Hamburger Senat ist Befürchtungen von Gewerkschaften und Linkspartei entgegengetreten, bei der Neuregelung des Vergabegesetzes das Kriterium der Tariftreue aufzuweichen. Die in einem geplanten Vorschaltgesetz enthaltene Regelung, öffentliche Aufträge mit einem Volumen unter 100.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren zu vergeben, habe keine präjudizierende Wirkung auf die spätere geplante Einbindung eines Tariftreuegesetzes, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag bei einer Anhörung im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft. Zudem würden Kriterien wie faire Löhne bereits jetzt und künftig auch im vereinfachten Verfahren Anwendung finden.

Der Senat hatte im Juni in seinem Entwurf für das Vorschaltgesetz beschlossen, dass im Liefer- oder Dienstleistungsbereich erst ab einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro ökologische und soziale Auswahlkriterien herangezogen werden müssen. Da im Bund derzeit ein Tariftreuegesetz in Vorbereitung ist, will der Senat dieses Verfahren zunächst abwarten und es dann als Blaupause in die Vergaberechtsnovelle einarbeiten.

Für den DGB sei klar, dass dieser Schwellenwert auf gar keinen Fall als Richtwert für die Anwendung der Tariftreue genommen werden dürfe, sagte Michaela Freudenfeld, Gewerkschaftssekretärin beim DGB Hamburg. «Die Tariftreue im Vergabeverfahren ist das sozialpolitische Steuerungselement der Stadt.»

Für gute Arbeit in Hamburg zu sorgen, sei ein zentrales Versprechen von SPD und Grünen, sagte Norbert Hackbusch von den Linken. Doch dazu gebe es «bisher nichts als allgemeine Erklärungen».

Sowohl Gewerkschaften als auch die Linkspartei stellten den Sinn eines Vorschaltgesetzes infrage. Dressel hingegen verteidigte das Vorgehen. «Die Sache ist rechtlich sehr vermint», deshalb warte man auf den Bund. «Wir wollen keine Tariftreueregelung for show». Sie müsse auch rechtlich Bestand haben.

Kritik gab es auch an einer in einem Zusatzantrag von SPD und Grünen enthaltenen Regelungen für den Krisenfall. Demnach soll der Senat in einem solchen Fall von den Vergaberichtlinien abweichen können, um dringende Beschaffungen tätigen zu können.

Auch die CDU und die Handelskammer kritisierten diesen Punkt, weil dabei die Bürgerschaft außen vorgelassen werde. Dressel sicherte eine Beteiligung des Landesparlaments wie bei den Eindämmungsverordnungen des Senats während der Corona-Pandemie zu.

«Es ist ein Skandal, dass der Senat sich selbst eine Blankovollmacht ausstellen will, um in «Notsituationen» ohne Beschluss der Bürgerschaft vom Vergabeverfahren abweichen zu dürfen», sagte der Haushaltsexperte der Linken, David Stoop. «Damit wäre das Vergabegesetz das Papier nicht wert, auf dem es steht.»

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