Prozess

Spritze vor Drogeneinrichtung: Angeklagter bestreitet Tat

Spritze vor Drogeneinrichtung: Angeklagter bestreitet Tat

Spritze vor Drogeneinrichtung: Angeklagter bestreitet Tat

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

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Wegen Verabreichung einer tödlichen Spritze vor einer Drogeneinrichtung muss sich seit Freitag ein 48-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, einem anderen Mann mit dessen Einverständnis ein Gemisch aus Heroin und Kokain gespritzt zu haben. Nach der Injektion am 24. Mai dieses Jahres erlitt der 43-Jährige einen Herz-Kreislauf-Stillstand, wurde bewusstlos und starb später. Zeugen sollen den Angeklagten vor einer zu hohen Dosierung gewarnt haben, da der jüngere Mann bis dahin noch nie Drogen konsumiert hatte.

Der 48-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge und leichtfertiger Todesverursachung durch Verabreichen von Betäubungsmitteln angeklagt. Ein weiterer Vorwurf lautet Diebstahl im besonders schweren Fall: Er soll dem bereits bewusstlosen Mann das Portemonnaie gestohlen haben. Es enthielt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ausweise und 48 Cent an Bargeld.

Nach Verlesung der Anklage erklärte der Verteidiger, dass sich sein Mandant nicht zu der Sache äußern werde. Der Vorsitzende der Strafkammer, Matthias Steinmann, verlas nach Angaben eines Gerichtssprechers einen Vermerk aus einer früheren Vernehmung. Demnach habe der Angeklagte bestritten, die Spritze verabreicht zu haben. Die Zeugen hätten sich mit ihm gestritten und ihn zu Unrecht belastet. Eine erste Zeugin erklärte am Freitag vor Gericht, ihr sei gesagt worden, dass der Angeklagte die Spritze gesetzt habe. Selbst habe sie das aber nicht gesehen. Der Angeklagte stammt wie das Opfer aus Afghanistan.

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