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Staatsanwaltschaft: Abschlussentscheidung im Fall Jatta

Staatsanwaltschaft: Abschlussentscheidung im Fall Jatta

Staatsanwaltschaft: Abschlussentscheidung im Fall Jatta

dpa
Hamburg
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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

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Die Hamburger Staatsanwaltschaft will den Fall des Hamburger Fußball-Profis Bakery Jatta bald abschließen. «Es sollte in Kürze eine Abschlussentscheidung ergehen», sagte Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich dem «Hamburger Abendblatt» (Dienstag). Eine Abschlussentscheidung bedeutet, dass das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich. Seit mehr als zwei Jahren werden Zweifel geäußert, ob es sich bei dem Spieler des Hamburger Zweitligisten HSV tatsächlich um Bakery Jatta oder doch um Bakery Daffeh handelt. Der Club hatte sich während der Ermittlungen immer hinter seinen Spieler gestellt.

Zur langen Ermittlungsdauer sagte Fröhlich: «Es mussten Unterlagen auswärtiger Behörden beigezogen und ausgewertet, auswärtige Zeugen vernommen, Finanztransaktionen nachvollzogen und digitale Speichermedien untersucht werden.» Zudem habe die Staatsanwaltschaft ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Auch habe der Verteidiger des Beschuldigten mehrfach Akteneinsicht und großzügige Stellungnahmefristen erhalten, «an die sich dann zum Teil weitere Beweisanregungen und neue Bewertungen anschlossen», wie der Generalstaatsanwalt erklärte.

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