Gerichtsverhandlung
Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Osterburg
Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Osterburg
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Im Untreue-Prozess gegen den früheren Bezirksfraktionschef der Grünen in Hamburg-Mitte, Michael Osterburg, hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 10.000 Euro Geldstrafe gefordert. Der Tatvorwurf der gewerbsmäßigen Untreue, teils in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung, sei in der Verhandlung durch die Aussage von Zeugen klar belegt worden, sagte die Staatsanwältin am Freitag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts.
Indem er sich private Ausgaben wie Restaurantbesuche, Kinderbetreuungskosten, Reisen oder Anschaffung von der Fraktion im Umfang von 26.061,11 Euro habe erstatten lassen, habe «der Angeklagte das Fraktionskonto schlicht leergeräumt». Sie forderte außerdem, dass Osterburg 10.061,11 Euro zum Ersatz des Schadens an die Fraktionskasse der Grünen im Bezirk Mitte zahlen müsse.
Im Anschluss begann die Verteidigung mit ihrem Plädoyer. Damit könnte möglicherweise noch am Freitag ein Urteil gesprochen werden.